Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Credopard GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Herrmannstraße 54-56, 63263 Neu-Isenburg
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 53205
EUID
DEM1114.HRB53205
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 584/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Schneider, Geiwitz & Partner
Person
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder
Adresse
Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main
Telefon
069-6897476-12
Fax
069-6897476-20
Gegenstand des Unternehmens
Personal- und Vertriebsdienstleistungen aller Art für die Pharmabranche für eigene oder fremde Rechnung, insbesondere gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, Personalvermittlung, Personalberatung, Personaltraining und die Abwicklung von Werkverträgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Credopard GmbH ist am 06.03.2024 um 14:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen untersagt und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 17.04.2024. Es wird ein schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung angesetzt. In einer späteren Bekanntmachung vom 09.03.2026 ist die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung betrug 309.897,82 Euro.
Originalbekanntmachung
06.03.2024
8 IN 584/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Credopard GmbH, Herrmannstraße 54-56, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 53205),
vertreten durch: Walter Deininger, Stockwiesenstraße 44, 73111 Lauterstein, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
MENTOR Societät AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau,
wird heute um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mi...
8 IN 584/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Credopard GmbH, Herrmannstraße 54-56, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 53205),
vertreten durch: Walter Deininger, Stockwiesenstraße 44, 73111 Lauterstein, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
MENTOR Societät AG, Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau,
wird heute um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 06.03.2024
Originalbekanntmachung
07.03.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 584/23
Am 06.03.2024 um 14:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Credopard GmbH, Herrmannstraße 54-56, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 53205), vertr. d.: Walter Deininger, Stockwiesenstraße 44, 73111 Lauterstein, (Geschäftsführer).
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 17.04.2024.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 17.04.2024.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beanspru...
Geschäftsnummer: 8 IN 584/23
Am 06.03.2024 um 14:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Credopard GmbH, Herrmannstraße 54-56, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 53205), vertr. d.: Walter Deininger, Stockwiesenstraße 44, 73111 Lauterstein, (Geschäftsführer).
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 17.04.2024.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 17.04.2024.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 29.04.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 07.03.2024
Originalbekanntmachung
09.03.2026
Geschäftsnummer: 8 IN 584/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Credopard GmbH, Herrmannstraße 54-56, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 53205), vertr. d.: Walter Deininger, Stockwiesenstraße 44, 73111 Lauterstein, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, deren Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht übe...
Geschäftsnummer: 8 IN 584/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Credopard GmbH, Herrmannstraße 54-56, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 53205), vertr. d.: Walter Deininger, Stockwiesenstraße 44, 73111 Lauterstein, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, deren Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin beträgt vorliegend 309.897,82 EURO.
Die der vorläufigen Insolvenzverwalterin zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Vorliegend waren, aufgrund der von der vorläufigen Insolvenzverwalterin konkret entwickelten Tätigkeiten, Erhöhungen von insgesamt 25 % als angemessen festzusetzen. Insbesondere die Bemühungen der vorläufigen Insolvenzverwalterin bzgl. der Betriebsfortführung und des Investorenprozesses waren bei der Zuschlagsbemessung zu berücksichtigen.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der Insolvenzverwalterin zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.03.2026.
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