Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D&A UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 56040
EUID
DEM1114.HRB56040
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 279/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Person
Rechtsanwalt LL.M. Florian Bandrack
Adresse
Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main
Telefon
069/3660020
Fax
069/366002-160
Website
bakertilly.de
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Dienstleistungen im Hoch- und Tiefbau.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 04.05.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&A UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M. bestellt worden. Das Verfahren wird gemäß § 5 Abs. 2 InsO als schriftliches Verfahren durchgeführt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 08.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin sowie für die erste Gläubigerversammlung ist der 29.06.2026. Bis zu diesem Termin sind Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge zu verschiedenen Verfahrensangelegenheiten bei Gericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
04.05.2026
Amtsgericht Offenbach am Main
04.05.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 279/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
D&A UG (haftungsbeschränkt), Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56040),
vertreten durch:
Dino Mujezinovic, Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird heute um 08:53 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den S...
Amtsgericht Offenbach am Main
04.05.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 279/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
D&A UG (haftungsbeschränkt), Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56040),
vertreten durch:
Dino Mujezinovic, Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird heute um 08:53 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
05.05.2026
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 279/26 Am 04.05.2026 um 08:53 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&A UG (haftungsbeschränkt), Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56040),
vertreten durch:
Dino Mujezinovic, Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzöger...
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 279/26 Am 04.05.2026 um 08:53 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&A UG (haftungsbeschränkt), Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56040),
vertreten durch:
Dino Mujezinovic, Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 08.06.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.05.2026
Originalbekanntmachung
12.05.2026
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 279/26 Am 04.05.2026 um 08:53 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&A UG (haftungsbeschränkt), Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56040),
vertreten durch:
Dino Mujezinovic, Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 08.06.2026 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, ...
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 279/26 Am 04.05.2026 um 08:53 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&A UG (haftungsbeschränkt), Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56040),
vertreten durch:
Dino Mujezinovic, Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Florian Bandrack LL.M., Baker Tilly Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brüsseler Straße 1-3, 60327 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3660020, Fax: 069/366002-160, Internet: bakertilly.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 08.06.2026 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 29.06.2026.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;
==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Originalbekanntmachung
18.05.2026
Amtsgericht Offenbach am Main
04.05.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 279/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&A UG (haftungsbeschränkt), Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56040),
vertreten durch:
Dino Mujezinovic, Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
werden die Gläubiger aufgefordert,
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 08.06.2026 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtung...
Amtsgericht Offenbach am Main
04.05.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 279/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&A UG (haftungsbeschränkt), Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56040),
vertreten durch:
Dino Mujezinovic, Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
werden die Gläubiger aufgefordert,
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 08.06.2026 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 29.06.2026.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird;
==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Hellmer
Rechtspfleger
Originalbekanntmachung
01.06.2026
8 IN 279/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&A UG (haftungsbeschränkt), Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 56040), vertr. d.: Dino Mujezinovic, Gravenbruchweg 46, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.05.2026
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