Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
D&G Hoch-und Tiefbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Adam-Opel-Straße 17, 63322 Rödermark
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 55188
EUID
DEM1114.HRB55188
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 332/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Kanzlei
LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Person
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth
Adresse
Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/907 458 0
Fax
069/907 458 50
Gegenstand des Unternehmens
Rohbau-, Estrich-, Fliesenverlegungs- und Eisenflechtarbeiten sowie die Heizungs- und Sanitärinstallation
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&G Hoch-und Tiefbau GmbH ist am 12.12.2025 um 09:38 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 23.01.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main findet ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über verschiedene Punkte statt. Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen bis zum 13.02.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Beschluss vom 14.12.2025 zur Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses sowie der Beschluss zur Bestimmung des schriftlichen Berichts- und Prüfungstermins aufgehoben worden ist. Der Beschluss vom 12.12.2025 ist ebenfalls aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
16.12.2025
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 332/25 Am 12.12.2025 um 09:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&G Hoch-und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Str. 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yigit Bulut, 63263 Neu-Isenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/907 458 0, Fax: 069/907 458 50, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehende...
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 332/25 Am 12.12.2025 um 09:38 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&G Hoch-und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Str. 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yigit Bulut, 63263 Neu-Isenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, c/o LINTILIA LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/907 458 0, Fax: 069/907 458 50, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 23.01.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 13.02.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO), sofern dies sachdienlich erscheint.
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.12.2025
Originalbekanntmachung
17.12.2025
8 IN 332/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
D&G Hoch-und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Str. 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188),
vertreten durch:
Yigit Bulut, 63263 Neu-Isenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer),
aufgrund der erfolgten Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses vom 14.12.2025 wird auch der Beschluss vom 14.12.2025 zur Bestimmung des schriftlichen Berichts- und Prüfungstermins aufgehoben.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.12.2025
Originalbekanntmachung
17.12.2025
8 IN 332/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der D&G Hoch-und Tiefbau GmbH, Adam-Opel-Str. 17, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 55188), vertr. d.: Yigit Bulut, 63263 Neu-Isenburg, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 12.12.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.12.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.