Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ELMIT GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Alt Westerhüsen 32, 39122 Magdeburg
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 51788
EUID
DEM1114.HRB51788
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 632/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER
Person
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller
Adresse
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main
Telefon
069 - 34 87 92 00
Fax
069 - 34 87 92 099
Gegenstand des Unternehmens
Kabelverlegung im Hochbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 03.06.2025 um 17:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELMIT GmbH eröffnet worden. Das Verfahren ist gemäß § 5 Absatz 2 InsO schriftlich angeordnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller bestellt worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 27.06.2025. Zudem ist ein schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung angesetzt. Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten der Gläubigerversammlung schriftlich bis zum 18.07.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
04.06.2025
Amtsgericht Offenbach am Main
03.06.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 632/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ELMIT GmbH, Alt Westerhüsen 32, 39122 Magdeburg (AG Offenbach am Main , HRB 51788),
vertreten durch:
Mariusz Majchrzak, UI. Topolova 11, 82-300 Elblag, POLEN, (Geschäftsführer),
wird heute um 17:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34 87 92 00, Fax: 069 - 34 87 92 099.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht d...
Amtsgericht Offenbach am Main
03.06.2025
- Insolvenzgericht -
8 IN 632/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ELMIT GmbH, Alt Westerhüsen 32, 39122 Magdeburg (AG Offenbach am Main , HRB 51788),
vertreten durch:
Mariusz Majchrzak, UI. Topolova 11, 82-300 Elblag, POLEN, (Geschäftsführer),
wird heute um 17:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34 87 92 00, Fax: 069 - 34 87 92 099.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 03.06.2025.
Originalbekanntmachung
05.06.2025
Geschäftsnummer: 8 IN 632/24
Am 03.06.2025 um 17:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des ELMIT GmbH, Alt Westerhüsen 32, 39122 Magdeburg (AG Offenbach am Main , HRB 51788), vertr. d.: Mariusz Majchrzak, UI. Topolova 11, 82-300 Elblag, POLEN, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34 87 92 00, Fax: 069 - 34 87 92 099, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 27.06.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 27.06.2025.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, ...
Geschäftsnummer: 8 IN 632/24
Am 03.06.2025 um 17:30 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des ELMIT GmbH, Alt Westerhüsen 32, 39122 Magdeburg (AG Offenbach am Main , HRB 51788), vertr. d.: Mariusz Majchrzak, UI. Topolova 11, 82-300 Elblag, POLEN, (Geschäftsführer),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, c/o BRANDHOFF OBERMÜLLER & PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 - 34 87 92 00, Fax: 069 - 34 87 92 099, bestellt worden.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.
Anmeldefrist: 27.06.2025.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 27.06.2025.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 18.07.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO), sofern dies sachdienlich erscheint.
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.06.2025
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