Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Eventfactory Anilar UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Gutenbergstraße 4, 63110 Rodgau
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 45439
EUID
DEM1114.HRB45439
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 54/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer
Adresse
Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau
Telefon
061/ 8166993-0
E-Mail
info@mentor-ag.de
Fax
061/ 8166993-99
Website
www.mentor-ag.de
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Veranstaltungen, Eventmanagement sowie Cateringservice
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eventfactory Anilar UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet. Nach dem Tod des bisherigen Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Peter Gangfuß, am 27.02.2024, wurde Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer zur neuen Insolvenzverwalterin bestellt. Eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren wurde bestimmt, um die eventuelle Wahl einer anderen Person als Insolvenzverwalter zu ermöglichen. Die Gläubiger wurden aufgefordert, schriftliche Eingaben bis spätestens zum 03.05.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen. Sofern entsprechende Anträge zur Neuwahl eingehen, wird eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt. Die neue Insolvenzverwalterin ist mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt. Später wurde durch Beschluss des Insolvenzgerichts die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt.
Originalbekanntmachung
11.04.2024
8 IN 54/21:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Eventfactory Anilar UG (haftungsbeschränkt), Gutenbergstraße 4, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 45439),
vertreten durch:
Ali Sen, Eisenbahnstraße 11, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
wird
1. gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet.
2. Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, (Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau Tel.: 061/ 8166993-0, Fax: 061/ 8166993-99, E-Mail: info@mentor-ag.de, Internet: www.mentor-ag.de zur neuen Insolvenzverwalterin bestellt. Der bisherige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Peter Gangfuß, Hanau, ist verstorben.
3. eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt zur eventuellen Wahl einer anderen Person als Insolvenzverwalter/in.
Die besondere Gläubigerversammlung wird vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstr. 18, 63065 Offenbach am Main abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Eingaben zu dem oben genan...
8 IN 54/21:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Eventfactory Anilar UG (haftungsbeschränkt), Gutenbergstraße 4, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 45439),
vertreten durch:
Ali Sen, Eisenbahnstraße 11, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
wird
1. gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 InsO die Durchführung des schriftlichen Verfahrens angeordnet.
2. Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, (Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau Tel.: 061/ 8166993-0, Fax: 061/ 8166993-99, E-Mail: info@mentor-ag.de, Internet: www.mentor-ag.de zur neuen Insolvenzverwalterin bestellt. Der bisherige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Peter Gangfuß, Hanau, ist verstorben.
3. eine besondere Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt zur eventuellen Wahl einer anderen Person als Insolvenzverwalter/in.
Die besondere Gläubigerversammlung wird vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstr. 18, 63065 Offenbach am Main abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Eingaben zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt schriftlich bis spätestens zum 03.05.2024 (Stichtag) beim Insolvenzgericht einzureichen. Der genannte Stichtag entspricht der besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 57 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Sofern bis zu diesem Termin entsprechende schriftliche Anträge zur Neuwahl eines anderen Insolvenzverwalters eingehen, wird eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden.
Die neue Insolvenzverwalterin wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen im Verfahren beauftragt.
Gründe:
Der bisherige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Peter Gangfuß, ist am 27.02.2024 verstorben. Aus diesem Grund war die Bestellung eines neuen Insolvenzverwalters bzw. einer neuen Insolvenzverwalterin erforderlich.
Die neu bestellte Insolvenzverwalterin ist sowohl fachlich als auch bezogen auf die organisatorischen Voraussetzungen einer Insolvenzverwaltung zur Ausübung des Amtes geeignet. Sie ist bereits langjährig in einer Vielzahl anderer Insolvenzverfahren auch beim hiesigen Insolvenzgericht als Insolvenzverwalterin bzw. Treuhänderin tätig. Aus den oben genannten Gründen war diese mithin zur neuen Insolvenzverwalterin für das oben genannte Verfahren zu bestellen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 05.04.2024
Originalbekanntmachung
24.06.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 54/21
In dem Insolvenzverfahren Eventfactory Anilar UG (haftungsbeschränkt), Gutenbergstraße 4, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 45439), vertr. d.: Ali Sen, Eisenbahnstraße 11, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolven...
Geschäftsnummer: 8 IN 54/21
In dem Insolvenzverfahren Eventfactory Anilar UG (haftungsbeschränkt), Gutenbergstraße 4, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 45439), vertr. d.: Ali Sen, Eisenbahnstraße 11, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.06.2024.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.