Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 52172

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Insolvenzprofil

FindEm GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 52172
EUID
DEM1114.HRB52172

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1111/21 F-16-6
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Dr. Jochen Neese
Adresse
Clara-Schumann-Weg 7, 61118 Bad Vilbel

Gegenstand des Unternehmens

die Entwicklung und der Vertrieb von skalierbaren Softwarelösungen ("Software as a Service") und Online- Dienstleistungen im Bereich Personal ("Human Resources")

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FindEm GmbH, ehemals mit Sitz in Neu-Isenburg, ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Jochen Neese hat die Prüfung der bis zum 07.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin können bis zum 21.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Frankfurt am Main schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

24.02.2024

810 IN 1111/21 F-16-6 - In dem Insolvenzverfahren FindEm GmbH, ehemals geschäftsansässig:, Carl-Ulrich-Straße 4, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 52172), vertreten durch: Dr. Jochen Neese, Clara-Schumann-Weg 7, 61118 Bad Vilbel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 07.05.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 21.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, ...

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