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Über das Vermögen der Finest Spirit UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Langen (Hessen) wurde ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.05.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Abweisung erfolgte gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Das Verfahren ist damit ohne Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens beendet.
Originalbekanntmachung
8 IN 58/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Finest Spirit UG (haftungsbeschränkt), Wingertstraße 11, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 45965), vertr. d.: Philipp Keller, Tattenkofener Straße 14, 82538 Geretsried, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Offenbach am Main, 06.05.2026
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