Forderungsanmeldung Hessen HRB 54614

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Frankfurterhaus2 GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Marktplatz 4, 63263 Neu-Isenburg
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 54614
EUID
DEM1114.HRB54614

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 894/25
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Kanzlei Brinkmann & Partner
Person
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
Fax
069/370022-111

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer Gaststätte

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurterhaus2 GmbH ist am 01.01.2026 um 15:00 Uhr durch das Amtsgericht Offenbach am Main wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 02.03.2026. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin ist angesetzt, um über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Zwischenrechnungslegung, die Freigabe von Vermögen, die Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens sowie besonders bedeutsame Rechtshandlungen zu beschließen. Eventuelle Anträge und Einwendungen der Insolvenzgläubiger zu den Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum 23.03.2026 bei dem Insolvenzgericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

02.01.2026

8 IN 894/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurterhaus2 GmbH, Marktplatz 4, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 54614), vertreten durch: 1. Ulrike Monika Schwebel, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.: Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Michael, Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt am Main, wird heute um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet ...

Originalbekanntmachung

02.01.2026

Veröffentlichungstext (Internet): Geschäftsnummer: 8 IN 894/25 Am 01.01.2026 um 15:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frankfurterhaus2 GmbH, Marktplatz 4, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 54614), vertreten durch: 1. Ulrike Monika Schwebel, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter der Vertreterin zu 1.: Rechtsanwalt Dr. jur. Andreas Michael, Kennedyallee 53, 60596 Frankfurt am Main, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111, bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die ...

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