Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 51215

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Insolvenzprofil

Fuego Furniture Europe UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Offenbacher Straße 15, 63303 Dreieich
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 51215
EUID
DEM1114.HRB51215

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 191/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Peter Laaß
Adresse
Offenbacher Straße 15, 63303 Dreieich

Gegenstand des Unternehmens

Design, Produktion, Installation und Handel mit Büromöbeln und Bürotechnik.

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuego Furniture Europe UG (haftungsbeschränkt) ist das Verfahren bereits eröffnet und läuft. Am 20.11.2025 hat das Insolvenzgericht Offenbach am Main einen Festsetzungsbeschluss bezüglich der Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters erlassen. Dieser Beschluss wurde später durch einen weiteren Beschluss vom 20.11.2025 berichtigt, wobei der Gesamtbetrag von ursprünglich 11.915,90 Euro auf 1.915,90 Euro korrigiert wurde. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 10, 11 InsVV) festgesetzt. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

04.09.2025

Az.: 8 IN 191/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fuego Furniture Europe UG (haftungsbeschränkt), UG, c/o Geschäftsführer Peter Laaß, Offenbacher Straße 15, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 51215), ist am 04.09.2025 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 04.09.2025

Originalbekanntmachung

02.03.2026

Geschäftsnummer: 8 IN 191/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuego Furniture Europe UG (haftungsbeschränkt), UG, c/o Geschäftsführer Peter Laaß, Offenbacher Straße 15, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 51215),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV 2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Begründung: Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insol...

Originalbekanntmachung

05.03.2026

8 IN 191/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fuego Furniture Europe UG (haftungsbeschränkt), UG, c/o Geschäftsführer Peter Laaß, Offenbacher Straße 15, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 51215), ist der Beschluss vom 20.11.2025 berichtigt worden. Statt 11 915,90 Euro Gesamtbetrag muss es richtig heißen: 1 915,90 Gesamtbetrag. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main oder dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der En...

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