Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hildebrand Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Stifterstraße 10, 63500 Seligenstadt
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 51542
EUID
DEM1114.HRB51542
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 196/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Kanzlei
MENTOR SOCIETÄT AG
Person
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer
Adresse
Sophie-Scholl-Platz 4, 63452 Hanau
Telefon
06181/66993-0
Fax
06181/66993-99
Gegenstand des Unternehmens
ist der An- und Verkauf sowie Besitz und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Vermittlung von Bauverträgen, die Errichtung und Sanierung von Gebäuden aller Art, die Durchführung und Vorbereitung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung oder als Baubetreuer in fremden Namen und für fremde Rechnung sowie alle dem Geschäftszweck dienenden weiteren Tätigkeiten sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesen Bereichen
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 17.02.2026 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildebrand Bau GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer bestellt worden. Der Eröffnungsbeschluss wurde am 23.02.2026 berichtigt, um klarzustellen, dass Frau Lackenbauer nicht zur vorläufigen, sondern zur endgültigen Insolvenzverwalterin bestellt ist. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 30.03.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin ist angesetzt, um über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Zwischenrechnungslegung sowie weitere Verfahrenspunkte zu beschließen. Eventuelle Anträge und Einwendungen sind bis zum 20.04.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
19.02.2026
Amtsgericht Offenbach am Main
17.02.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 196/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren Land Hessen vertr.d.d. Finanzamt Offenbach am Main, Bieberer Straße 59, 63065 Offenbach am Main,
- Antragsteller -
g e g e n
Hildebrand Bau GmbH, c/o Geschäftsführer Christoph Reiner Hildebrand, Stifterstr. 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 51542),
vertreten durch:
Christoph Reiner Hildebrand, Stifterstr. 10, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas E. Schmidt, Aschaffenburger Straße 94b, 63500 Seligenstadt,
wird heute um Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, D 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99.
Der Antragsgegnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und...
Amtsgericht Offenbach am Main
17.02.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 196/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren Land Hessen vertr.d.d. Finanzamt Offenbach am Main, Bieberer Straße 59, 63065 Offenbach am Main,
- Antragsteller -
g e g e n
Hildebrand Bau GmbH, c/o Geschäftsführer Christoph Reiner Hildebrand, Stifterstr. 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 51542),
vertreten durch:
Christoph Reiner Hildebrand, Stifterstr. 10, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer),
- Antragsgegnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas E. Schmidt, Aschaffenburger Straße 94b, 63500 Seligenstadt,
wird heute um Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, D 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99.
Der Antragsgegnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der vorläufigen Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Antragsgegnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Antragsgegnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der vorläufigen Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Gimmler (RI)
w.a.Richter am Amtsgericht
Originalbekanntmachung
23.02.2026
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 196/25 Am 17.02.2026 um ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildebrand Bau GmbH, c/o Geschäftsführer Christoph Reiner Hildebrand, Stifterstr. 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 51542),
vertreten durch:
Christoph Reiner Hildebrand, Stifterstr. 10, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas E. Schmidt, Aschaffenburger Straße 94b, 63500 Seligenstadt, eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, D 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte...
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 196/25 Am 17.02.2026 um ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hildebrand Bau GmbH, c/o Geschäftsführer Christoph Reiner Hildebrand, Stifterstr. 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 51542),
vertreten durch:
Christoph Reiner Hildebrand, Stifterstr. 10, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas E. Schmidt, Aschaffenburger Straße 94b, 63500 Seligenstadt, eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, c/o MENTOR SOCIETÄT AG, Sophie-Scholl-Platz 4, D 63452 Hanau, Tel.: 06181/66993-0, Fax: 06181/66993-99, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 30.03.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 20.04.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
23.02.2026
Amtsgericht Offenbach am Main
23.02.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 196/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hildebrand Bau GmbH, c/o Geschäftsführer Christoph Reiner Hildebrand, Stifterstr. 10, 63500 Seligenstadt (AG Offenbach am Main , HRB 51542),
vertreten durch:
Christoph Reiner Hildebrand, Stifterstr. 10, 63500 Seligenstadt, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Thomas E. Schmidt, Aschaffenburger Straße 94b, 63500 Seligenstadt,
wird der Eröffnungsbeschluss vom 17.02.2026 wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer nicht zur vorläufigen Insolvenzverwalterin sondern zur Insolvenzverwalterin bestellt wird.
Gimmler (RI)
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