Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
its-people GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Robert-Bosch-Straße 32, 63303 Dreieich
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 50682
EUID
DEM1114.HRB50682
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 1/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Jochen Kampfmann
Adresse
Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main
Telefon
069-87 00 66 16 - 0
Fax
069-87 00 66 16 - 6
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Beratungs- Unterstützungs- und Projektleistungen am Markt sowie die Förderung des Geschäftsbetriebs der Gesellschafter (Mitglieder) als selbständiger Berater und IT-Spezialisten durch Vermittlung von Dienst- und Serviceleistungs- und Projektaufträgen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 12.02.2024 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der its-people GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Kampfmann bestellt worden. Am 09.04.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Dem Schuldner ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 29.05.2024 schriftlich anzumelden. Die Frist zum Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen sowie für schriftliche Anträge endet ebenfalls am 29.05.2024. Durch Berichtigung vom 26.04.2024 ist die Frist für den Widerspruch und für Anträge auf 05.06.2024 verlängert worden.
Originalbekanntmachung
14.02.2024
Az.: 8 IN 1/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der its-people GmbH, Robert-Bosch-Straße 32, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 50682), vertr. d.:Thomas Kraemer, (Geschäftsführer), ist am 12.02.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, Carl-Benz-Straße 21, 60386...
Az.: 8 IN 1/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der its-people GmbH, Robert-Bosch-Straße 32, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 50682), vertr. d.:Thomas Kraemer, (Geschäftsführer), ist am 12.02.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00 66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16 - 6 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.02.2024
Originalbekanntmachung
11.04.2024
8 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
its-people GmbH, Robert-Bosch-Straße 32, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 50682),
vertreten durch: Thomas Kraemer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Christian Feketija, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main,
wird heute um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00 66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16 - 6.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr...
8 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
its-people GmbH, Robert-Bosch-Straße 32, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 50682),
vertreten durch: Thomas Kraemer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Christian Feketija, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main,
wird heute um 11:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00 66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16 - 6.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.04.2024
Originalbekanntmachung
17.04.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 1/24: Am 09.04.2024 um 11:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin its-people GmbH, Robert-Bosch-Straße 32, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 50682), vertr. d.: 1. Thomas Kraemer, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00 66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16 - 6, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 29.05.2024,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilun...
Geschäftsnummer: 8 IN 1/24: Am 09.04.2024 um 11:15 Uhr, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin its-people GmbH, Robert-Bosch-Straße 32, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 50682), vertr. d.: 1. Thomas Kraemer, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jochen Kampfmann, Carl-Benz-Straße 21, 60386 Frankfurt am Main, Tel.: 069-87 00 66 16 - 0, Fax: 069-87 00 66 16 - 6, bestellt worden.
Es sind folgende Anordnungen ergangen:
1. Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 29.05.2024,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
2. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
3. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen, und zwar bis zum 29.05.2024. Die angemeldeten Forderungen liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
4. Die Beteiligten erhalten zudem die Gelegenheit, schriftliche Anträge bis zum 29.05.2024 in den nachfolgenden Angelegenheiten zu stellen:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung (§ 66 Absatz 3 InsO),
< die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse an den Schuldner und seine Familie, soweit Masse vorhanden ist (§ 100 InsO),
< die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gemäß § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens sowie die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), insbesondere
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162,163 InsO).
Spätestens bis zu diesem Tag müssen die schriftlichen Anträge bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main vorliegen, damit eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden kann.
6.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Absatz 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt.
7.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.04.2024
Originalbekanntmachung
30.04.2024
8 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
its-people GmbH, Robert-Bosch-Straße 32, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 50682),
vertreten durch:
1. Thomas Kraemer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Christian Feketija, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main,
wird der Beschluss vom 15.04.2024 wie folgt berichtigt:
Die Frist, den Forderungsanmeldungen schriftlich widersprochen werden kann, endet am 05.06.2024.
Ebenso endet die Frist für schriftliche Anträge gemäß Nr. 4. des Beschlusses am 05.06.2024.
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße...
8 IN 1/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
its-people GmbH, Robert-Bosch-Straße 32, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 50682),
vertreten durch:
1. Thomas Kraemer, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Christian Feketija, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main,
wird der Beschluss vom 15.04.2024 wie folgt berichtigt:
Die Frist, den Forderungsanmeldungen schriftlich widersprochen werden kann, endet am 05.06.2024.
Ebenso endet die Frist für schriftliche Anträge gemäß Nr. 4. des Beschlusses am 05.06.2024.
G r ü n d e :
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 4 InsO, § 319 ZPO aufgrund einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main oder dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 12, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.04.2024
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