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Insolvenzprofil
Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
Bundesland
Hessen
Adresse
Im Steingrund 6, 63303 Dreieich
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 43943
EUID
DEM1114.HRB43943
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 446/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Bauarbeiten aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung ist beim Amtsgericht Offenbach am Main anhängig. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Beschlüsse zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen von Gläubigerausschussmitgliedern ergangen. Zunächst wurde am 16.10.2023 die Vergütung für ein Gläubigerausschussmitglied festgesetzt. Am selben Datum erfolgte eine weitere Festsetzung für die Bundesagentur für Arbeit als Gläubigerausschussmitglied für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Am 22.05.2024 wurde ein weiterer Beschluss zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen eines Gläubigerausschussmitglieds verkündet, wobei das Gericht auf die nicht hauptberufliche Tätigkeit und den gesetzlichen Vergütungsrahmen verwies. Aktuell ist im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet worden. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 15.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf dieser Frist. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
04.03.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 446/22
In dem Insolvenzverfahren Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Gebäude T7, Senefelder Str. 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters und der vorgetragenen Ausführungen im Antrag wurde nach Gesamtabwägung ein angemessener Stundensatz festgesetzt.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 ...
Geschäftsnummer: 8 IN 446/22
In dem Insolvenzverfahren Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Gebäude T7, Senefelder Str. 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters und der vorgetragenen Ausführungen im Antrag wurde nach Gesamtabwägung ein angemessener Stundensatz festgesetzt.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV.
Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Weiterhin hat das Gläubigerausschussmitglied einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.10.2023.
Originalbekanntmachung
04.03.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 446/22
In dem Insolvenzverfahren Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Gebäude T7, Senefelder Str. 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters und der vorgetragenen Ausführungen im Antrag wurde nach Gesamtabwägung ein angemessener Stundensatz festgesetzt.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstan...
Geschäftsnummer: 8 IN 446/22
In dem Insolvenzverfahren Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Gebäude T7, Senefelder Str. 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit für die Zeit der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters und der vorgetragenen Ausführungen im Antrag wurde nach Gesamtabwägung ein angemessener Stundensatz festgesetzt.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV.
Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Weiterhin hat das Gläubigerausschussmitglied einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.10.2023.
Originalbekanntmachung
03.06.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 446/22
In dem Insolvenzverfahren Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Gebäude T7, Senefelder Str. 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Auch aus den eingereichten Berichten des Insolvenzverwalters ist eine überdurchschnittliche sowie arbeitsintensive Beteiligung des Gläubigerausschusses nicht ersichtlich.
Ferner ist zu beachten, dass der erhöhte Aufwand des Gläubigerausschussmitgliedes bereits durch die Zahl der zu vergütenden Stunden berücksichtigt wird.
(vgl. Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 20)
Ein Gesetzesentwurf zu Erhöhung des Vergütungsrahmens rechtfertig keinesfalls eine Erhöhung ...
Geschäftsnummer: 8 IN 446/22
In dem Insolvenzverfahren Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Gebäude T7, Senefelder Str. 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbegründung:
Auch aus den eingereichten Berichten des Insolvenzverwalters ist eine überdurchschnittliche sowie arbeitsintensive Beteiligung des Gläubigerausschusses nicht ersichtlich.
Ferner ist zu beachten, dass der erhöhte Aufwand des Gläubigerausschussmitgliedes bereits durch die Zahl der zu vergütenden Stunden berücksichtigt wird.
(vgl. Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 20)
Ein Gesetzesentwurf zu Erhöhung des Vergütungsrahmens rechtfertig keinesfalls eine Erhöhung und damit der bisher geltende gesetzlich vorgegebene Vergütungsrahmen kann nicht außer Acht gelassen werden.
(vgl. Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18).
Im Unterschied zum Insolvenzverwalter nimmt das einzelne Ausschussmitglied diese Tätigkeit nicht hauptberuflich wahr. Die Vergütung hat daher auch keine einkommenssichernde Funktion. Die Mitgliedschaft in einem Gläubigerausschuss ist freiwillig und der Vergütungsrahmen ist bei Beginn der Tätigkeiten bekannt.
(vgl. Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18).
Unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters und der vorgetragenen Ausführungen im Antrag wurde nach Gesamtabwägung ein angemessener Stundensatz festgesetzt.
Hierbei wurden sowohl die oben erläuterten Tatsachen als auch die Tätigkeit, die Haftung, die Verantwortung als auch die Qualifikation des Mitgliedes berücksichtigt.
Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV.
Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen.
Weiterhin hat das Gläubigerausschussmitglied einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.05.2024.
Originalbekanntmachung
14.07.2025
8 IN 446/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Gebäude T7, Senefelder Str. 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 24.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle e...
8 IN 446/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Gebäude T7, Senefelder Str. 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 24.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 13.07.2025
Originalbekanntmachung
06.03.2026
8 IN 446/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Gebäude T7, Senefelder Str. 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 15.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle e...
8 IN 446/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jean Bratengeier Baugesellschaft mit beschränkter Haftung, Gebäude T7, Senefelder Str. 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 43943), vertr. d.: 1. Gerhard Bratengeier, Am Herrnacker 36, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), 2. Margit Dietz, Rathausstraße 12, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 15.04.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.03.2026
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