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Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 20.01.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KS Hausservices GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Bindrin bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Az.: 8 IN 886/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KS Hausservices GmbH, An der Winkelwiese 10, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 56890), vertr. d.: Daniel Kotzian, Nibelungenstraße 85, 64678 Lindenfels, (Geschäftsführer), ist am 20.01.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Tanja Bindrin, c/o Rechtsanwälte Frank & Coll., Nibelungenstraße 41, 63128 Dietzenbach, Tel.: 06104/780 23 83, Fax: 06104/953 18 44 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 20.01.2026
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