Schlusstermin Hessen HRB 49439

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Insolvenzprofil

LAVORA Services GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 49439
EUID
DEM1114.HRB49439

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 275/19
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Dmitrijs Sosnovskis

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung eigenen Vermögens, die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, die Personalvermittlung sowie Gebäudereinigung und Industrieservice.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAVORA Services GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 30.04.2025 festgesetzt wurden. Die Berechnungsmasse beträgt 28.000,00 EUR. Der endgültige Insolvenzverwalter hat ebenfalls seine Vergütung und Auslagen beantragt, die durch Beschluss vom 15.04.2025 festgesetzt wurden. Die Berechnungsgrundlage hierfür beträgt ebenfalls 28.000,00 EUR. Eine Regelvergütung von 11.549,88 EUR wurde um 60 % erhöht. Zustellungskosten in Höhe von 94,50 EUR wurden festgesetzt. Das Gericht hat die Zustimmung zur Verteilung erteilt. Zur Verteilung steht ein Betrag von 28.000,00 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 265.459,77 Euro. Ein schriftlicher Schlusstermin ist für den 20.06.2025 angesetzt, um die Schlussrechnung zu erörtern, über nicht verwertbare Gegenstände zu entscheiden und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Gläubiger wurden aufgefordert, Anträge oder Einwendungen bis zum 20.06.2025 einzureichen.

Originalbekanntmachung

07.05.2025

Geschäftsnummer: 8 IN 275/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439), vertr. d.: Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: EUR Nettovergütung gemäß InsVV EUR um 60 % erhöht zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses in Höhe von EUR nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 26.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen. I. Die Vergütung i...

Originalbekanntmachung

07.05.2025

Geschäftsnummer: 8 IN 275/19 In dem Insolvenzverfahren LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439), vertreten durch: Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer), wird schriftlicher Schlusstermin (§ 5 Absatz 2 InsO) zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 20.06.2025 beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Offenbach am Main, 30.04.2025

Originalbekanntmachung

07.05.2025

Geschäftsnummer: 8 IN 275/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439), vertr. d.: Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Fri...

Originalbekanntmachung

07.05.2025

Geschäftsnummer: 8 IN 275/19 In dem Insolvenzverfahren LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439), vertreten durch: Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 28.000,00 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 265.459,77 Euro. Amtsgericht Offenbach am Main, 30.04.2025

Originalbekanntmachung

07.05.2025

Geschäftsnummer: 8 IN 275/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der LAVORA Services GmbH, Heinrich-Krumm-Straße 17, 63073 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49439), vertr. d.: Dmitrijs Sosnovskis, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV 2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Begründung: Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Inso...

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