Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 50011

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Logimart Transport und Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Voltastraße 4, 63128 Dietzenbach
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 50011
EUID
DEM1114.HRB50011

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 77/19
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Person
Dr. Axel Fohrmann
Adresse
Friedhofstraße 31-35, 45478 Mühlheim an der Ruhr

Gegenstand des Unternehmens

a) die Übernahme und Erledigung von Transport- und Lagerdienstleistungen aller Art sowie entgeltliche Vermittlung von Transport- oder Lagerdienstleistungen, soweit die übernommenen Tätigkeiten keiner besonderen behördlichen Genehmigung bedürfen. b) Überlassung von Mitarbeitern, für die in a) genannten Tätigkeiten, soweit die Überlassung keiner besonderen behördlichen Genehmigung bedarf, c) Betrieb einer Kraftfahrzeug-Werkstatt für die Wartung und Pflege der eigenen Fahrzeuge sowie fremder Fahrzeuge gegen Entgelt, sofern der Betrieb keiner besonderen behördlichen Genehmigung bedarf, d) Vermietung oder entgeltliche Überlassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit dies keiner besonderen behördlichen Genehmigung bedarf

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Logimart Transport und Service GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde durch das Amtsgericht Offenbach am Main am 03.01.2024 die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Verfahrensbeteiligten wurde eine Frist bis zum 16.02.2024 eingeräumt, um gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch einzulegen. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf dieser Frist. Später, am 20.11.2025, wurde die Prüfung der vom Insolvenzverwalter vorgelegten Schlussrechnung einem Sachverständigen übertragen. Zum Sachverständigen wurde Dr. Axel Fohrmann bestellt. Dieser soll insbesondere die Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Schlussrechnung, die korrekte Einstufung von Masseverbindlichkeiten, die Richtigkeit der an absonderungsberechtigte Gläubiger ausgekehrten Beträge sowie die Verwertung der Insolvenzmasse prüfen. Zudem sind die Führung von Prozessen, Anwalts- und Steuerberatungsgebühren sowie die Erstellung von Steuerklärungen zu überprüfen. Der Sachverständige ist ermächtigt, sich direkt mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen, um fehlende Unterlagen einzufordern. Die Ergebnisse sollen in einem Prüfbericht vorgelegt werden.

Originalbekanntmachung

11.01.2024

8 IN 77/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Logimart Transport und Service GmbH, Voltastraße 4, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 50011), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO). Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 16.02.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung. Amtsgericht Offenbach am Main,...

Originalbekanntmachung

21.07.2025

8 IN 77/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Logimart Transport und Service GmbH, Voltastraße 4, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 50011), wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem E...

Originalbekanntmachung

24.07.2025

(Veröffentlichung nach § 188 InsO) AZ: 8 IN 77/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Logimart Transport und Service GmbH, Voltastraße 4, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 50011), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 179068,92 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 731066,77 EUR. Amtsgericht Offenbach am Main, 24.07.2025

Originalbekanntmachung

15.12.2025

8 IN 77/19 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Logimart Transport und Service GmbH, Voltastraße 4, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 50011), wird die Prüfung der von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Schlussrechnung einem Sachverständigen übertragen. Zum Sachverständigen wird Dr. Axel Fohrmann Friedhofstraße 31-35 45478 Mühlheim an der Ruhr bestellt. Der Sachverständige soll insbesondere prüfen: - ob die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters durch Einzelbelegprüfung nach den Regeln kaufmännischer Buchführung vollständig und ordnungsgemäß erstellt ist, - ob die von dem Insolvenzverwalter befriedigten Ansprüche als Masseverbindlichkeiten in Sinne der §§ 54, 55 Abs. 1 und 2, § 100 oder § 123 Abs. 2 S. 1 InsO anzusehen sind, - ob die von dem Insolvenzverwalter an absonderungsberechtigte Gläubiger ausgekehrten Beträge nebst Feststellung der Kostenbeiträge der Insolvenzmasse nach § 171 InsO sachlich und rechnerisch richtig festgestellt und ermittelt worden sind, - ...

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