Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Im- und Export von Schmuck, Accessoires, Kosmetikprodukten, Nahrungsergänzungsprodukten sowie -säften. Die Gesellschaft ist berechtigt, Grundstücke zu kaufen, zu verkaufen sowie baurechtlich relevante Maßnahmen vorzunehmen. Tätigkeiten im Sinne von § 34c GewO sind als Gegenstand des Unternehmens ausgenommen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magnetix Wellness GmbH ist am 01.04.2026 um 09:15 Uhr eröffnet worden. Grundlage waren die Gründe der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Vorläufige Maßnahmen waren bereits zuvor ergriffen worden: Am 27.01.2026 wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und am 12.03.2026 ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen. In allen vorläufigen Phasen sowie nach der Eröffnung ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs als Insolvenzverwalterin bestellt. Eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 01.04.2026 wurde am 07.04.2026 bekanntgegeben, um die korrekte Firmierung der Schuldnerin festzustellen. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 28.04.2026 anzumelden. Für den 19.05.2026 ist eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) angesetzt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens beschlossen werden soll. Am 05.05.2026 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Az.: 8 IN 24/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Magnetix Wellnes GmbH, Philipp-Reis-Straße 6, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 57451), vertr. d.: Dr. Petra Döring, Scheffelstraße 51, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), ist am 27.01.2026 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Az.: 8 IN 24/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Magnetix Wellnes GmbH, Philipp-Reis-Straße 6, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 57451), vertr. d.: Dr. Petra Döring, Scheffelstraße 51, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), ist am 12.03.2026 um 11:00 Uhr gegen die Antragstellerin ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen worden. Vorläufige Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Julia Kappel-Gnirs, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 91 30 92 0, Fax: 069 / 91 30 92 30. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
8 IN 24/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magnetix Wellness GmbH, Philipp-Reis-Straße 6, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 57451), vertreten durch: Dr. hc. Petra Döring, Scheffelstraße 51, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.04.2026 dahingehend berichtigt, dass die Firmierung der Schuldnerin zutreffend Magnetix Wellness GmbH lautet. Amtsgericht Offenbach am Main, den 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
8 IN 24/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magnetix Wellness GmbH, Philipp-Reis-Straße 6, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 57451), vertr. d.: Dr. hc. Petra Döring, Scheffelstraße 51, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Offenbach am Main, 05.05.2026
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