Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Malerbetrieb Maik Wolny GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 23225
EUID
DEM1114.HRB23225
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 380/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Kanzlei
FEIGL & ROTHAMEL RAE & STB
Person
Rechtsanwältin Constance Rothamel
Adresse
Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main
Telefon
069/348784060
Fax
069/348784069
Gegenstand des Unternehmens
Die Durchführung von sämtlichen mit dem Malerhandwerk in Verbindung stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 12.02.2026 um 09:06 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Maik Wolny GmbH eröffnet worden. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen worden. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen schriftlich bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 27.04.2026. Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main ist ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über verschiedene Punkte abgehalten worden. Eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum 18.05.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen.
Originalbekanntmachung
12.02.2026
8 IN 380/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Malerbetrieb Maik Wolny GmbH, Hainburgstr. 36a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 23225),
vertreten durch:
Maik Wolny, Hainburgstr. 36a, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
wird heute um 09:06 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL RAE & STB, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/348784060, Fax: 069/348784069.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Ins...
8 IN 380/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Malerbetrieb Maik Wolny GmbH, Hainburgstr. 36a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 23225),
vertreten durch:
Maik Wolny, Hainburgstr. 36a, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer),
wird heute um 09:06 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL RAE & STB, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/348784060, Fax: 069/348784069.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 12.02.26
Originalbekanntmachung
16.02.2026
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 380/25 Am 12.02.2026 um 09:06 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Maik Wolny GmbH, Hainburgstr. 36a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 23225), vertreten durch: Maik Wolny, Hainburgstr. 36a, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL RAE & STB, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/348784060, Fax: 069/348784069, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 In...
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 380/25 Am 12.02.2026 um 09:06 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Maik Wolny GmbH, Hainburgstr. 36a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 23225), vertreten durch: Maik Wolny, Hainburgstr. 36a, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL RAE & STB, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/348784060, Fax: 069/348784069, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 27.04.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
-> wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
->wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
-> wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 18.05.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
* Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
* Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 12.02.2026
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