Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 23225

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Malerbetrieb Maik Wolny GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 23225
EUID
DEM1114.HRB23225

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 380/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Insolvenzverwalter

Kanzlei
FEIGL & ROTHAMEL RAE & STB
Person
Rechtsanwältin Constance Rothamel
Adresse
Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main
Telefon
069/348784060
Fax
069/348784069

Gegenstand des Unternehmens

Die Durchführung von sämtlichen mit dem Malerhandwerk in Verbindung stehenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 12.02.2026 um 09:06 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Maik Wolny GmbH eröffnet worden. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen worden. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen schriftlich bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 27.04.2026. Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main ist ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über verschiedene Punkte abgehalten worden. Eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten sind schriftlich bis zum 18.05.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen.

Originalbekanntmachung

12.02.2026

8 IN 380/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Maik Wolny GmbH, Hainburgstr. 36a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 23225), vertreten durch: Maik Wolny, Hainburgstr. 36a, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), wird heute um 09:06 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL RAE & STB, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/348784060, Fax: 069/348784069. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Ins...

Originalbekanntmachung

16.02.2026

Veröffentlichungstext (Internet): Geschäftsnummer: 8 IN 380/25 Am 12.02.2026 um 09:06 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Malerbetrieb Maik Wolny GmbH, Hainburgstr. 36a, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRB 23225), vertreten durch: Maik Wolny, Hainburgstr. 36a, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL RAE & STB, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/348784060, Fax: 069/348784069, bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 In...

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