die Herstellung von Informationstechnik Produkten und die mit der Herstellung verbundenen Logistik-, Beschaffung-, Produktions-, Test- und Vertriebs Prozesse, sowie die Erstellung der notwendigen Betriebsmittel für die Produktion, insbesondere: - Unternehmensberatung für "Internet of Things (IoT)" (Internet der Dinge) Produktionsprozesse. - Dienstleistungen und Generierung von Produktionsprozessen und aller dazu notwendigen Betriebs-, Test- und Prüfmittel. - Implementierung von Produktionsprozessen unter Verwendung von Cloud Dienstleitungen. - Implementierung von Produktionsprozessen und der dazu notwendigen Software zur Erfassung der Produktionsdaten in der Produktion. - Einkauf und Logistik zur Beschaffung aller für die Produktion benötigten Komponenten, Tools und Prozesse. - Produktion der Digitalen Produkte, Qualitätskontrolle und Versand direkt oder mittels Electronic Manufacturing Services (EMS). - Compliance Management und Erstellung von Lösungen für Export- und Zoll-Kontrolle unter Beachtung der weltweiten Sicherheitstechnischen Exportauflagen und ESCROW Funktionen. - Vertrieb und Verkauf von Produkten und Produktionsdienstleistungen direkt oder mittels Vertriebspartner.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MYNXG Product GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Franz Möller, ist beim Amtsgericht Offenbach am Main anhängig. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen diese Einstellung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Rechtsbehelfe sind beim Amtsgericht Nürnberg einzureichen.
Originalbekanntmachung
27.05.2025
IE 1560/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Product GmbH, Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main Register-Nr.: HRB 52058
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00530/21 67 / 24
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1. Die Prüfung der bis 16.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprü...
IE 1560/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Product GmbH, Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main Register-Nr.: HRB 52058
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00530/21 67 / 24
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1. Die Prüfung der bis 16.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 26.05.2025
Originalbekanntmachung
04.03.2026
IE 1560/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Product GmbH, Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main Register-Nr.: HRB 52058
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00530/21 67 / 24
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (w...
IE 1560/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Product GmbH, Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main Register-Nr.: HRB 52058
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00530/21 67 / 24
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.03.2026
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