Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MYNXG Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 51984
EUID
DEM1114.HRB51984
Insolvenzgericht
Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IE 1561/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Adresse
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Gegenstand des Unternehmens
die Bereitstellung von Informationstechnik-Produkten und -Dienstleistungen, insbesondere für die Mobilfunkindustrie und alle verwandten Arbeitsbereiche, inbesondere Unternehmensberatung für Mobilfunkindustrie; Dienstleistungen für hochwertige Ingenieurdienstleistungen, insbesondere Systemdesign und Projektmanagement; Design Service für mobile Lösungen im Bereich Infrastruktur und Endgeräte; Dienstleistungen, IP und Produkte für das IoT (Internet of Things (Internet der Dinge)), insbesondere IoT-Gebäudeautomation, IoT-Automatisierung sowie Industrie 4.0
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MYNXG Services GmbH ist eröffnet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, hat seine Vergütung und Auslagen beantragt. Die Festsetzung der Vergütung sowie eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 62 % (22 % für Betriebsfortführung, 40 % für Sanierungsbemühungen) wurden durch Beschluss des Gerichts festgesetzt. Gegen diese Entscheidung können Rechtsbehelfe eingelegt werden. Im weiteren Verfahrensverlauf erfolgt die Prüfung der bis zum 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Beteiligte haben die Gelegenheit, bis zum 07.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt.
Originalbekanntmachung
02.01.2024
IE 1561/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Services GmbH, Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main Register-Nr.: HRB 51984
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00531/21 67 / 24
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden. Die Insolvenzschuldnerin und die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit hierzu binnen zwei Wochen ab wirksamer Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Es wird ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 62 % (für die Betriebsfortführung 22 % und für die Sanierungsbemühungen 40 %)
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.01.2024
Originalbekanntmachung
23.01.2024
IE 1561/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Services GmbH, Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main Register-Nr.: HRB 51984
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00531/21 67 / 24
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Es wurde eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 62 % festgesetzt; für die Betriebsfortführung 22 % und für die Sanierungsbemühungen 40 %.
Rechtsbehelfsbelehrung:
G...
IE 1561/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Services GmbH, Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main Register-Nr.: HRB 51984
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00531/21 67 / 24
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Es wurde eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt 62 % festgesetzt; für die Betriebsfortführung 22 % und für die Sanierungsbemühungen 40 %.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 23.01.2024
Originalbekanntmachung
25.02.2026
IE 1561/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Services GmbH, Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main Register-Nr.: HRB 51984
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00531/21 67 / 24
|
1. Die Prüfung der bis 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen gepr...
IE 1561/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Services GmbH, Friedhofstraße 72, 63263 Neu-Isenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Offenbach am Main Register-Nr.: HRB 51984
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00531/21 67 / 24
|
1. Die Prüfung der bis 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 24.02.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.