Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NB Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Georg-August-Zinn-Straße 18, 63128 Dietzenbach
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 56826
EUID
DEM1114.HRB56826
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 675/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
VOIGT SALUS Rechtsanwälte und Steuerberater
Person
Wirtschaftsjurist Emil Eminov
Adresse
Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main
Telefon
069/951098690
E-Mail
emil.eminov@voigtsalus.de
Fax
069/951098692
Gegenstand des Unternehmens
Fliesenlegen, Trockenbau und die Montage von Baufertigteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NB Bau UG (haftungsbeschränkt) ist am 02.04.2026 um 14:15 Uhr durch das Amtsgericht Offenbach am Main eröffnet worden. Als Insolvenzverwalter ist der Wirtschaftsjurist Emil Eminov bestellt worden. Dem Schuldner ist die Verfügung über sein Vermögen untersagt und auf den Verwalter übertragen worden. Die Anmeldefrist für Insolvenzforderungen endet am 12.05.2026. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin ist für den Zeitraum zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem 29.05.2026 angesetzt, an dem über die Wahl eines anderen Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Punkte beschlossen werden soll. Anträge und Einwendungen sind schriftlich bis zum 29.05.2026 bei dem Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
09.04.2026
8 IN 675/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
NB Bau UG (haftungsbeschränkt), Georg-August-Zinn-Str. 18, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 56826),
vertreten durch:
Bekim Nishori, Georg-August-Zinn-Str. 18, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer),
wird heute um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Die Verfahren 8 IN 675/25 und 8 IN 713/25 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 675/25 führt.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Wirtschaftsjurist Emil Eminov, c/o VOIGT SALUS Rechtsanwälte und Steuerberater, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/951098690, Fax: 069/951098692, E-Mail: emil.eminov@voigtsalus.de.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfo...
8 IN 675/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
NB Bau UG (haftungsbeschränkt), Georg-August-Zinn-Str. 18, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 56826),
vertreten durch:
Bekim Nishori, Georg-August-Zinn-Str. 18, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer),
wird heute um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Die Verfahren 8 IN 675/25 und 8 IN 713/25 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 675/25 führt.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Wirtschaftsjurist Emil Eminov, c/o VOIGT SALUS Rechtsanwälte und Steuerberater, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/951098690, Fax: 069/951098692, E-Mail: emil.eminov@voigtsalus.de.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
16.04.2026
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 675/25 Am 02.04.2026 um 14:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des NB Bau UG (haftungsbeschränkt), Georg-August-Zinn-Str. 18, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 56826),
vertreten durch:
Bekim Nishori, Georg-August-Zinn-Str. 18, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Wirtschaftsjurist Emil Eminov, c/o VOIGT SALUS Rechtsanwälte und Steuerberater, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/951098690, Fax: 069/951098692, E-Mail: emil.eminov@voigtsalus.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verz...
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 675/25 Am 02.04.2026 um 14:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des NB Bau UG (haftungsbeschränkt), Georg-August-Zinn-Str. 18, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 56826),
vertreten durch:
Bekim Nishori, Georg-August-Zinn-Str. 18, 63128 Dietzenbach, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Wirtschaftsjurist Emil Eminov, c/o VOIGT SALUS Rechtsanwälte und Steuerberater, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 069/951098690, Fax: 069/951098692, E-Mail: emil.eminov@voigtsalus.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 12.05.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 29.05.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 10.04.2026
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