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Insolvenzprofil
Netz Bau UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Kleines Gäßchen 13-15, Halle 3, 63071 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 57127
EUID
DEM1114.HRB57127
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 337/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Import, Export sowie Handel von Haushaltswaren, Textilien, Baustoffen und Baumaschinen, Vermittlung von Bauaufträgen, Sanierung von Altbauten, Beseitigung von Brand- und Wasserschäden, Gebäudereinigung, Abbrucharbeiten, Entrümpelung, Kleintransporte bis 3,5 Tonnen, Garten- und Landschaftsbau, Baggerbetrieb, Erdkabelverlegung, Hausmeisterdienste
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Netz Bau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Offenbach am Main ist ein Insolvenzantragsverfahren anhängig gewesen. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist am 06.11.2025 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin und der Antragsgegnerin die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung offen. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach der Veröffentlichung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache oder Erledigung des Verfahrens Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert 200,- EUR übersteigt.
Originalbekanntmachung
04.05.2026
8 IN 337/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Netz Bau UG (haftungsbeschränkt), Grabenstraße 12 c, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 57127), vertr. d.: Srdan Simunic, Grabenstraße 12c, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.11.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. E...
8 IN 337/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Netz Bau UG (haftungsbeschränkt), Grabenstraße 12 c, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 57127), vertr. d.: Srdan Simunic, Grabenstraße 12c, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.11.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Offenbach am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.11.2025
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