Schlussverteilung Hessen HRB 55501

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Obligo Sicherheitsdienst GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kapellenstraße 6, 63179 Obertshausen
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 55501
EUID
DEM1114.HRB55501

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 426/25
Phase
Schlussverteilung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Kanzlei Brinkmann & Partner
Person
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
Fax
069/370022-111

Gegenstand des Unternehmens

Sicherheitsdienst, Betrieb eines Bildungscenters für Schutz und Sicherheit, Gebäudereinigung, Kurierdienst und Ordnerdienst

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Obligo Sicherheitsdienst GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 20.05.2026 bestand. Nach Beendigung der Verwertung der Insolvenzmasse wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, sind durch Beschluss festgesetzt worden. Zur Verteilung steht abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten ein Betrag von 13.434,51 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 242.016,99 EUR.

Originalbekanntmachung

24.03.2026

8 IN 426/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Obligo Sicherheitsdienst GmbH, Kapellenstr. 6, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 55501), vertr. d.: Semina Hashemi, Aussiger Straße 12, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO). Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 20.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten ke...

Originalbekanntmachung

26.05.2026

Amtsgericht Offenbach am Main 26.05.2026 - Insolvenzgericht - 8 IN 426/25 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Obligo Sicherheitsdienst GmbH, Kapellenstr. 6, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 55501), vertreten durch: Semina Hashemi, Aussiger Straße 12, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erkl...

Originalbekanntmachung

26.05.2026

Geschäftsnummer: 8 IN 426/25 In dem Verbraucherinsolvenzverfahren Obligo Sicherheitsdienst GmbH, Kapellenstr. 6, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 55501), vertr. d.: Semina Hashemi, Aussiger Straße 12, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Vergütung nach InsVV 2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist. Begründung: Der Insolvenzverwalter erhält für die ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der In...

Originalbekanntmachung

26.05.2026

(Veröffentlichung nach § 188 InsO) AZ: 8 IN 426/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Obligo Sicherheitsdienst GmbH, Kapellenstr. 6, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 55501), vertr. d.: Semina Hashemi, Aussiger Straße 12, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 13.434,51 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 242.016,99 EUR. Amtsgericht Offenbach am Main, 26.05.2026

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