Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Obligo Sicherheitsdienst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Kapellenstraße 6, 63179 Obertshausen
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 55501
EUID
DEM1114.HRB55501
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 426/25
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Kanzlei Brinkmann & Partner
Person
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/370022-0
Fax
069/370022-111
Gegenstand des Unternehmens
Sicherheitsdienst, Betrieb eines Bildungscenters für Schutz und Sicherheit, Gebäudereinigung, Kurierdienst und Ordnerdienst
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Obligo Sicherheitsdienst GmbH ist eröffnet. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 20.05.2026 bestand. Nach Beendigung der Verwertung der Insolvenzmasse wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters, Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, sind durch Beschluss festgesetzt worden. Zur Verteilung steht abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten ein Betrag von 13.434,51 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen beträgt 242.016,99 EUR.
Originalbekanntmachung
24.03.2026
8 IN 426/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Obligo Sicherheitsdienst GmbH, Kapellenstr. 6, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 55501), vertr. d.: Semina Hashemi, Aussiger Straße 12, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 20.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten ke...
8 IN 426/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Obligo Sicherheitsdienst GmbH, Kapellenstr. 6, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 55501), vertr. d.: Semina Hashemi, Aussiger Straße 12, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 20.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.03.2026
Originalbekanntmachung
26.05.2026
Amtsgericht Offenbach am Main
26.05.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 426/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Obligo Sicherheitsdienst GmbH, Kapellenstr. 6, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 55501),
vertreten durch:
Semina Hashemi, Aussiger Straße 12, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erkl...
Amtsgericht Offenbach am Main
26.05.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 426/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Obligo Sicherheitsdienst GmbH, Kapellenstr. 6, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 55501),
vertreten durch:
Semina Hashemi, Aussiger Straße 12, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin),
wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Koch
Rechtspflegerin
Originalbekanntmachung
26.05.2026
Geschäftsnummer: 8 IN 426/25
In dem Verbraucherinsolvenzverfahren Obligo Sicherheitsdienst GmbH, Kapellenstr. 6, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 55501), vertr. d.: Semina Hashemi, Aussiger Straße 12, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Vergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung.
Diese richtet sich nach der In...
Geschäftsnummer: 8 IN 426/25
In dem Verbraucherinsolvenzverfahren Obligo Sicherheitsdienst GmbH, Kapellenstr. 6, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 55501), vertr. d.: Semina Hashemi, Aussiger Straße 12, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Vergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist.
Begründung:
Der Insolvenzverwalter erhält für die ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung.
Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung wird die im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse gemäß § 1 Absatz1 InsVV zu Grunde gelegt. Die Regelvergütung wird berechnet gemäß § 2 Absatz 1 InsVV.
Im vorliegenden Verfahren konnte ein Massebestand in Höhe von € ermittelt werden.
Der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV.
Der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, § 8 Abs. 3 S. 1 InsVV. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Absatz 3 S. 2 InsVV.
Weiterhin hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach § 7 InsVV.
Soweit die Masse zur Deckung der Vergütung und Auslagen nicht ausreicht und die Kosten gemäß § 4a InsO gestundet wurden, besteht nach § 63 Absatz 2 InsO ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 300,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.05.2026.
Originalbekanntmachung
26.05.2026
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)
AZ: 8 IN 426/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Obligo Sicherheitsdienst GmbH, Kapellenstr. 6, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 55501), vertr. d.: Semina Hashemi, Aussiger Straße 12, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführerin), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 13.434,51 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 242.016,99 EUR.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.05.2026
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