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Insolvenzprofil
Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Richard-Wagner-Straße 38, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 51323
EUID
DEM1114.HRB51323
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 180/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
die Montage von Aufzügen und Fahrtreppen sowie alle in diesem Bereich anfallenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt) ist nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Offenbach eine befristete Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
16.12.2025
8 IN 180/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt), Hermannstraße 5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 51323), vertr. d.: 1. Ivan Tomic, Richard-Wagner-Straße 38, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Zuhdija Jasaragic, Wilhelmshöher Straße 16, 38723 Seesen, (Geschäftsführer), ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Besch...
8 IN 180/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt), Hermannstraße 5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 51323), vertr. d.: 1. Ivan Tomic, Richard-Wagner-Straße 38, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Zuhdija Jasaragic, Wilhelmshöher Straße 16, 38723 Seesen, (Geschäftsführer), ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.11.2025
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