Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 51323

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Insolvenzprofil

Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Richard-Wagner-Straße 38, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 51323
EUID
DEM1114.HRB51323

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 180/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

die Montage von Aufzügen und Fahrtreppen sowie alle in diesem Bereich anfallenden Tätigkeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt) ist nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Offenbach eine befristete Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung; bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt sie zwei Tage nach der Veröffentlichung.

Originalbekanntmachung

16.12.2025

8 IN 180/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Omega Aufzüge UG (haftungsbeschränkt), Hermannstraße 5, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 51323), vertr. d.: 1. Ivan Tomic, Richard-Wagner-Straße 38, 63069 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), 2. Zuhdija Jasaragic, Wilhelmshöher Straße 16, 38723 Seesen, (Geschäftsführer), ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend. Besch...

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