Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Peltek GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Tempelseestrasse 10, 63071 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 47677
EUID
DEM1114.HRB47677
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 39/18
Phase
Einstellung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
die Installation von Elektroanlagen sowie von Elektrotechnik sowie Lüftungs- und Klimatechnik, deren Betreuung sowie alle damit zusammenhängende Arbeiten und Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, ist am 09.03.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden. Der Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
27.03.2026
8 IN 39/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47677), vertr. d.: 1. Ihsan Palanci, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 09.03.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann di...
8 IN 39/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Peltek GmbH, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47677), vertr. d.: 1. Ihsan Palanci, Tempelseestr. 10, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 09.03.2026 gemäß § 207 InsO mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt worden.
Dieser Beschluss wird am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Internet wirksam. Mit diesem Zeitpunkt erhält die Schuldnerin das Recht zurück, über die Insolvenzmasse frei zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.03.2026
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