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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
der Betrieb eines Hausmeisterservices nebst Hausreinigung sowie die Durchführung kleinerer Reparatur- und Malerarbeiten, die keiner behördlichen Genehmigung bedarf
Am 16.02.2026 um 14:27 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Perfecto Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) eröffnet worden. Das Verfahren ist gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 II InsO). Dem Schuldner ist die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen worden. Mit diesem Verfahren ist das weitere Verfahren 810 IN 437/25 P-33 verbunden, wobei das Verfahren 810 IN 1705/24 P-33 führt. Die Gläubiger sind aufgefordert worden, Forderungen bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Die Anmeldefrist endet am 04.05.2026. Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder Entscheidungen über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 18.05.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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