Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 40780

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Photon LaserOptik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 40780
EUID
DEM1114.HRB40780

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 193/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Schneider, Geiwitz & Partner
Person
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder
Adresse
Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main
Telefon
069-6897476-12
Fax
069-6897476-20

Gegenstand des Unternehmens

Produktion und Vertrieb von optischen Laserkomponenten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Photon LaserOptik GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 InsO aufgehoben worden. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt. Die Insolvenzmasse wurde für die Berechnung der Vergütung mit 142.498,62 Euro angesetzt. Zudem wurde ein schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis angeordnet. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, Anträge und Einwendungen schriftlich bis zum 10.06.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Originalbekanntmachung

05.04.2024

Geschäftsnummer: 8 IN 193/20 In dem Insolvenzverfahren Photon LaserOptik GmbH, Ludwigstraße 13, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 40780), vertr. d.: 1. Frank Alfred Knutsen, Barenberg 17, 38879 Schierke, (Geschäftsführer), 2. Sanjin Sucic, Berger Straße 371, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV 2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19% 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Petra Heidenfelder, c/o Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069-6897476-12, Fax: 069-6897476-20wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Begründung: Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit ein...

Originalbekanntmachung

05.04.2024

8 IN 193/20: In dem Insolvenzverfahren Photon LaserOptik GmbH, Ludwigstraße 13, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 40780), vertr. d.: 1. Frank Alfred Knutsen, Barenberg 17, 38879 Schierke, (Geschäftsführer), 2. Sanjin Sucic, Berger Straße 371, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird das schriftliche Verfahren angeordnet(§ 5 Absatz 2 InsO). Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 10.06.2024 beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Offenbach am Main, 28.03.2024

Originalbekanntmachung

17.04.2026

8 IN 193/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Photon LaserOptik GmbH, Ludwigstraße 13, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRB 40780), vertr. d.: 1. Frank Alfred Knutsen, Barenberg 17, 38879 Schierke, (Geschäftsführer), 2. Sanjin Sucic, Berger Straße 371, 60385 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),, ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch dies...

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