Forderungsanmeldung Hessen HRB 53852

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

PM-Immobilien GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
An der Bergwiese 6, 63303 Dreieich
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 53852
EUID
DEM1114.HRB53852

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 350/25
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Kanzlei
FEIGL & ROTHAMEL RAE & STB
Person
Rechtsanwältin Constance Rothamel
Adresse
Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main
Telefon
069/348784060
Fax
069/348784069

Gegenstand des Unternehmens

der An- und Verkauf sowie die Entwicklung, Projektierung und Verwaltung von Immobilien und Grundstücken sowie die Vermittlung zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschlus solcher Verträge und die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder die Verwaltung für Dritte von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Wohnimmobilienverwalter).

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 21.01.2026 um 14:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PM-Immobilien GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin für die Dauer des Verfahrens untersagt und auf den Insolvenzverwalter übertragen. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel bestellt worden. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 30.03.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin ist angesetzt, um über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Zwischenrechnungslegung sowie weitere bedeutsame Rechtshandlungen zu beschließen. Eventuelle Anträge und Einwendungen der Insolvenzgläubiger sind schriftlich bis zum 20.04.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Originalbekanntmachung

21.01.2026

8 IN 350/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der PM-Immobilien GmbH, An der Bergwiese 6, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53852), vertreten durch: Piyaphan Dejkarnchanasilp, An der Bergwiese 6, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), wird heute um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL RAE & STB, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/348784060, Fax: 069/348784069. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung ge...

Originalbekanntmachung

26.01.2026

Veröffentlichungstext (Internet): Geschäftsnummer: 8 IN 350/25 Am 21.01.2026 um 14:15 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PM-Immobilien GmbH, An der Bergwiese 6, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 53852), vertreten durch: Piyaphan Dejkarnchanasilp, An der Bergwiese 6, 63303 Dreieich, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL & ROTHAMEL RAE & STB, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/348784060, Fax: 069/348784069, bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden ...

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