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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Rain Integral Bau GmbH ist am 31.03.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin durch das Amtsgericht Offenbach am Main eingeleitet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone bestellt worden.
Originalbekanntmachung
Az.: 8 IN 52/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Rain Integral Bau GmbH, Bahnhofstraße 15, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56819), vertr. d.: Irfan Göksü, (Geschäftsführer), ist am 31.03.2026 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/97886999, Fax: 069/97886990, E-Mail: info@rakrone.de bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 31.03.2026
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