Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Real Equity Project GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ilse-Pohl-Straße 51, 63303 Dreieich
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 49319
EUID
DEM1114.HRB49319
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 665/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Kanzlei
hww Rechtsanwälte Partnerschaft
Person
Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic
Adresse
Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/913092-0
Fax
069/913092-30
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere von Gesellschaftsbeteiligungen und Projektentwicklungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.04.2024 ist über das Vermögen der Real Equity Project GmbH das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 17.05.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Für den 07.06.2024 ist eine Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) beim Amtsgericht Offenbach am Main angesetzt. In dieser Versammlung sollen unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Zwischenrechnungslegung, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die Stilllegung oder Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin beschlossen werden. Zudem sind besondere Rechtshandlungen und die Betriebsveräußerung zur Beschlussfassung vorgesehen. Gläubiger, die am Prüfungstermin erscheinen wollen, werden gebeten, ihre Teilnahmeabsicht bis zum 24.05.2024 schriftlich anzuzeigen und entsprechende Ausweisdokumente sowie Vollmachten mitzubringen.
Originalbekanntmachung
02.04.2024
8 IN 665/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Real Equity Project GmbH, Ilse-Pohl-Straße 51, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main HRB 49319),
vertreten durch: Dr. Andreas Blaschkowski, Spessartstraße 4, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main,
wird heute um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, c/o hww Rechtsanwälte Partnerschaft, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an di...
8 IN 665/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Real Equity Project GmbH, Ilse-Pohl-Straße 51, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main HRB 49319),
vertreten durch: Dr. Andreas Blaschkowski, Spessartstraße 4, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Christoph Plähn, Gervinusstraße 17, 60322 Frankfurt am Main,
wird heute um 10:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, c/o hww Rechtsanwälte Partnerschaft, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
05.04.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 665/23. Am 01.04.2024 um 10:15 Uhr ist über das Vermögen der Real Equity Project GmbH, Ilse-Pohl-Straße 51, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 49319), vertr. d.: 1. Dr. Andreas Blaschkowski, Spessartstraße 4, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, c/o hww Rechtsanwälte Partnerschaft, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 17.05.2024 (Anmeldefrist);
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu be...
Geschäftsnummer: 8 IN 665/23. Am 01.04.2024 um 10:15 Uhr ist über das Vermögen der Real Equity Project GmbH, Ilse-Pohl-Straße 51, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 49319), vertr. d.: 1. Dr. Andreas Blaschkowski, Spessartstraße 4, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Dr. Dragica Banovic, c/o hww Rechtsanwälte Partnerschaft, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/913092-0, Fax: 069/913092-30.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 17.05.2024 (Anmeldefrist);
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 07.06.2024, 10:00 Uhr, Einlaß in den Saal: ab 9:45 Uhr, Saal 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16/Altbau - Zugang über Kaiserstraße 18/Neubau), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Die
Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan
auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in
späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde;
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder die Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen
beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichts- und Prüfungstermin am 07.06.2024 zu erscheinen, werden - rein aus organisatorischen Gründen - dringend gebeten, ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte auch unter Nennung der vertretenen Personen) möglichst spätestens bis zum 24.05.2024 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzuzeigen ! Dies gilt auch für Personen, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, aber zudem selbst erscheinen wollen, sowie für Begleitpersonen !
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter von Gläubigern
ausreichende Vollmachten im Original für die Akten
zum Termin vorzulegen !
Amtsgericht Offenbach am Main, 04.04.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.