Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 49269

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Insolvenzprofil

S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Sprendlinger Straße 180, 63069 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 49269
EUID
DEM1114.HRB49269

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 501/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Petra Heidenfelder

Gegenstand des Unternehmens

der Hoch-, Tief -, Landschafts- und Trockenbau sowie die Gebäudereinigung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens hat das Amtsgericht Offenbach am Main die Vergütung und Auslagen der Rechtsanwältin Petra Heidenfelder festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung erfolgt auszugsweise nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Mindestvergütung wurde antragsgemäß festgesetzt. Die Festsetzung der Auslagen sowie die Erstattung der Umsatzsteuer ergeben sich aus den §§ 10, 8 und 7 InsVV. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder, falls die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde und der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR nicht übersteigt, befristete Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

27.03.2026

8 IN 501/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der S. Armin Bau Bauunternehmen GmbH, Sprendlinger Landstraße 180, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 49269), vertr. d.: Florian Caldararu, Leimenhof 39, 36103 Flieden, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Petra Heidenfelder festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: Die Mindestvergütung wurde antragsgemäß festgesetzt. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde an...

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