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Insolvenzprofil
schickedanz produktionsservices gmbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 40653
EUID
DEM1114.HRB40653
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 815/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Thomas Schickedanz
Adresse
Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main
Gegenstand des Unternehmens
Organisation und Vermittlung von Werbematerialien aller Art sowie die Herstellung von Druckerzeugnissen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt. Der Massebestand betrug 12.851,58 Euro. Zur Erörterung der Schlussrechnung, Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis wurde ein schriftlicher Schlusstermin angesetzt, bei dem Anträge und Einwendungen bis zum 27.03.2026 einzureichen waren. Zur Verteilung stand ein Betrag von 11.818,63 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) belief sich auf 26.405,48 Euro. Die Zustimmung zur Verteilung wurde erteilt. Das Verfahren ist aufgehoben.
Originalbekanntmachung
13.02.2026
Geschäftsnummer: 8 IN 815/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Aus der maßgeblichen Masse erhält der Insolvenzverwalter für die von ihm/ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung wird die im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse gemäß § 1 Absatz 1 InsVV zu Grunde gelegt. Die Rege...
Geschäftsnummer: 8 IN 815/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen
3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Aus der maßgeblichen Masse erhält der Insolvenzverwalter für die von ihm/ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung wird die im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse gemäß § 1 Absatz 1 InsVV zu Grunde gelegt. Die Regelsätze ergeben sich aus § 2 Absatz 1 InsVV.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gemäß § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Im vorliegenden Verfahren konnte ein Massebestand in Höhe von 12.851,58 € ermittelt werden.
Der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Der Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, § 8 Abs. 3 S. 1 InsVV. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen, § 8 Absatz 3 S. 2 InsVV.
Auslagen für gemäß § 8 Absatz 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen.
Weiterhin hat der Insolvenzverwalter einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.02.2026.
Originalbekanntmachung
13.02.2026
Geschäftsnummer: 8 IN 815/25
In dem Insolvenzverfahren schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653),
vertreten durch:
1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Christian Heinemann, Luisenstraße 3, 63067 Offenbach am Main,
wird der schriftliche Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 27.03.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Bis zum genannten Datum sind zugleich mögliche Anträge auf Versagung gemäß § 290 InsO einzureichen.
Amtsger...
Geschäftsnummer: 8 IN 815/25
In dem Insolvenzverfahren schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653),
vertreten durch:
1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Christian Heinemann, Luisenstraße 3, 63067 Offenbach am Main,
wird der schriftliche Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 27.03.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Bis zum genannten Datum sind zugleich mögliche Anträge auf Versagung gemäß § 290 InsO einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
13.02.2026
Geschäftsnummer: 8 IN 815/25
In dem Insolvenzverfahren schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653),
vertreten durch:
1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Christian Heinemann, Luisenstraße 3, 63067 Offenbach am Main, soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 11.818,63 Euro - vor Abzug der Verfahrenskosten - zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 26.405,48 Euro.
Amtsgericht Offenbach am Main, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
13.02.2026
Geschäftsnummer: 8 IN 815/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachu...
Geschäftsnummer: 8 IN 815/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach, 11.02.2026
Originalbekanntmachung
21.04.2026
8 IN 815/25 : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchti...
8 IN 815/25 : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.04.2026
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