Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 40653

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Insolvenzprofil

schickedanz produktionsservices gmbh

Verfahrensfortschritt

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3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 40653
EUID
DEM1114.HRB40653

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 815/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Thomas Schickedanz
Adresse
Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main

Gegenstand des Unternehmens

Organisation und Vermittlung von Werbematerialien aller Art sowie die Herstellung von Druckerzeugnissen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt. Der Massebestand betrug 12.851,58 Euro. Zur Erörterung der Schlussrechnung, Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis wurde ein schriftlicher Schlusstermin angesetzt, bei dem Anträge und Einwendungen bis zum 27.03.2026 einzureichen waren. Zur Verteilung stand ein Betrag von 11.818,63 Euro vor Abzug der Verfahrenskosten zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) belief sich auf 26.405,48 Euro. Die Zustimmung zur Verteilung wurde erteilt. Das Verfahren ist aufgehoben.

Originalbekanntmachung

13.02.2026

Geschäftsnummer: 8 IN 815/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV 2. XXXXX Euro Auslagen 3. XXXXX Euro Zustellungsauslagen 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Begründung: Aus der maßgeblichen Masse erhält der Insolvenzverwalter für die von ihm/ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung wird die im Zeitpunkt der Beendigung des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse gemäß § 1 Absatz 1 InsVV zu Grunde gelegt. Die Rege...

Originalbekanntmachung

13.02.2026

Geschäftsnummer: 8 IN 815/25 In dem Insolvenzverfahren schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653), vertreten durch: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.: Rechtsanwalt Christian Heinemann, Luisenstraße 3, 63067 Offenbach am Main, wird der schriftliche Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 27.03.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Bis zum genannten Datum sind zugleich mögliche Anträge auf Versagung gemäß § 290 InsO einzureichen. Amtsger...

Originalbekanntmachung

13.02.2026

Geschäftsnummer: 8 IN 815/25 In dem Insolvenzverfahren schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653), vertreten durch: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.: Rechtsanwalt Christian Heinemann, Luisenstraße 3, 63067 Offenbach am Main, soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht ein Betrag von 11.818,63 Euro - vor Abzug der Verfahrenskosten - zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 26.405,48 Euro. Amtsgericht Offenbach am Main, 11.02.2026

Originalbekanntmachung

13.02.2026

Geschäftsnummer: 8 IN 815/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde die Zustimmung zur Verteilung erteilt. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachu...

Originalbekanntmachung

21.04.2026

8 IN 815/25 : Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der schickedanz produktionsservices gmbh, Ludwigstraße 122, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 40653), vertr. d.: 1. Thomas Schickedanz, Ludwigstr. 122, 63067 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden. Rechtsbehelfsbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchti...

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