Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 42302
EUID
DEM1114.HRB42302
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 118/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/365 069 980
Fax
069/365 069 985 555
Gegenstand des Unternehmens
der An- und Verkauf von Grundstücken, die Entwicklung, Planung und Realisierung von Projekten für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie die Finanzierung und der An- und Verkauf solcher Projekte im eigenen Namen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt ist am 01.05.2024 um 10:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor waren am 16.02.2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet worden, bei denen Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde. Der Schuldner durfte unter Aufsicht des Sachwalters sein Vermögen weiter verwalten. Am 22.03.2024 wurde angeordnet, dass die Schuldnerin Masseverbindlichkeiten begründen kann. Mit der Eröffnung des Verfahrens am 01.05.2024 wurde Eigenverwaltung angeordnet. Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt ist weiterhin als Sachwalter bestellt. Ein Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.05.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Für den 14.06.2024 ist eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) anberaumt, auf der unter anderem über die Bestätigung des Sachwalters, die Einsetzung des Gläubigerausschusses und die Fortführung des Unternehmens beschlossen werden soll. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Widersprüche gegen Forderungen sind bis zum 07.06.2024 einzulegen.
Originalbekanntmachung
19.02.2024
8 IN 118/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 42302), vertr. d.: 1. Mohamed Younis, Anemonenweg 13, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Jürgen Dräger, Rostocker Straße 24, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für di...
8 IN 118/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 42302), vertr. d.: 1. Mohamed Younis, Anemonenweg 13, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Jürgen Dräger, Rostocker Straße 24, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist am 16.02.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.02.2024
Originalbekanntmachung
25.03.2024
8 IN 118/24
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main, HRB 42302),
vertreten durch:
1. Mohamed Younis, Anemonenweg 13, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
2.Jürgen Dräger, Rostocker Straße 24, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main,
wird gemäß § 270c Abs. 4 InsO angeordnet, dass die Schuldnerin nunmehr Masseverbindlichkeiten begründen kann.
Amtsgericht Offenbach am Main, 22.03.2024
Originalbekanntmachung
02.05.2024
8 IN 118/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 42302),
vertreten durch:
1. Mohamed Younis, Anemonenweg 13, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Jürgen Dräger, Rostocker Straße 24, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main,
wird heute, am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555
Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Gesc...
8 IN 118/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 42302),
vertreten durch:
1. Mohamed Younis, Anemonenweg 13, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer),
vertreten durch:
1.1. Jürgen Dräger, Rostocker Straße 24, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.1.:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Roth, Oberlindau 54-56, 60323 Frankfurt am Main,
wird heute, am 01.05.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555
Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen.
Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Es wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Frau Cornelia Weber-Arnoldt, Bundesagentur für Arbeit, Fischerfeldstraße 10 - 12, 60311 Frankfurt am Main
- Herr Berndt Reich, Coface Deutschland, Niederlassung der Coface SA, Isaac-Fulda-Alle1, 55124 Mainz
- Herr Carsten Knepper, Wilhelm Knepper GmbH & Co. KG, Bertramstraße 3, 59557 Lippstadt
- Volksbank eG Neckartal, Bahnhofstraße 36a, 69412 Eberbach
- Volksbank Wiesbaden eG, Schillerplatz 4, 65155 Wiesbaden
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 01.05.2024
Originalbekanntmachung
06.05.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 118/24. Am 01.05.2024 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 42302), vertr. d.: 1. Mohamed Younis, Anemonenweg 13, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Jürgen Dräger, Rostocker Straße 24, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 23.05.2024,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowi...
Geschäftsnummer: 8 IN 118/24. Am 01.05.2024 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der Schoofs Immobilien GmbH Frankfurt, Schleussnerstraße 100, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 42302), vertr. d.: 1. Mohamed Younis, Anemonenweg 13, 63263 Neu-Isenburg, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Jürgen Dräger, Rostocker Straße 24, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365 069 980, Fax: 069/365 069 985 555.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 23.05.2024,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 14.06.2024, 10:00 Uhr, Einlaß in den Saal: ab 9:30 Uhr, Saal 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16/Altbau - Zugang über Kaiserstraße 18/Neubau), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über:
- die Person des Sachwalters (§ 57);
- Zwischenrechnungslegungen der Schuldnerin gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO);
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Stillegung oder (vorläufigen) Fortführung des schuldnerischen Unternehmens (§ 157 InsO);
- die Erteilung eines Auftrags zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans durch den Sachwalter oder die Schuldnerin (§ 284 InsO).
Die Gläubigerversammlung kann den Sachwalter oder die Schuldnerin beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§§ 284, 157 InsO);
- die Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO);
- die Anordnung dahingehend, daß bestimmte Rechtsgeschäfte der Schuldnerin nur wirksam sind, wenn der Sachwalter ihnen zustimmt (§ 277 InsO);
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO), insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 07.06.2024 (Stichtag, der dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt.
Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen
beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichtstermin am 14.06.2024 zu erscheinen, werden - rein aus organisatorischen Gründen - dringend gebeten, ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte auch unter Nennung der vertretenen Personen) möglichst spätestens bis zum 04.06.2024 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzuzeigen ! Dies gilt auch für Personen, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, aber zudem selbst erscheinen wollen, sowie für Begleitpersonen !
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter von Gläubigern
ausreichende Vollmachten im Original für die Akten
zum Termin vorzulegen !
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.05.2024
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