Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Setayesh Beauty Salon GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Große Marktstraße 26, 63065 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 5355
EUID
DEM1114.HRB5355
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 868/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines oder mehrerer Damen- und Herren-Friseurgeschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Setayesh Beauty Salon GmbH ist am 24.02.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung zu. Die Frist beginnt bei öffentlicher Bekanntmachung zwei Tage nach Veröffentlichung. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat den Beschluss am 24.02.2026 verkündet.
Originalbekanntmachung
11.03.2026
8 IN 868/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Setayesh Beauty Salon GmbH, Grosse Marktstraße 26, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 5355), vertr. d.: Sohaila Patang, Am Michelsee 45, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentlich...
8 IN 868/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Setayesh Beauty Salon GmbH, Grosse Marktstraße 26, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 5355), vertr. d.: Sohaila Patang, Am Michelsee 45, 63073 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.02.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Offenbach am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.02.2026
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