Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SIMA Immobiliengesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Kaiserstraße 6, 63065 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 47915
EUID
DEM1114.HRB47915
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 824/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Ralph Krone
Adresse
Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main
Telefon
069/97886999
E-Mail
info@rakrone.de
Fax
069/97886990
Gegenstand des Unternehmens
schlüsselfertiges Bauen sowie An- und Verkauf von Immobilien und immobiliengleichen Rechten, die Projektentwicklung und Hausverwaltung, soweit keine Genehmigung nach § 34c GewO erforderlich ist
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 29.01.2026 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der SIMA Immobiliengesellschaft UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Ralph Krone zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 12.05.2026 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden, da die Schuldnerin zahlungsunfähig ist. Rechtsanwalt Ralph Krone ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Verfügungsbefugnis des Schuldners ist für die Dauer des Verfahrens untersagt und auf den Insolvenzverwalter übertragen worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.06.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin ist vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main angesetzt, um über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Zwischenrechnungslegung sowie weitere Punkte zu beschließen. Anträge und Einwendungen sind bis zum 17.07.2026 bei dem Insolvenzgericht einzureichen.
Originalbekanntmachung
29.01.2026
8 IN 824/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der SIMA Immobiliengesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 6, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47915), vertr. d.: Mariam Nadia Ahmed Martinez, In der Tränk 9, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), ist am 29.01.2026 um 09:42 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/97886999, Fax: 069/97886990, E-Mail: info@rakrone.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
12.05.2026
8 IN 824/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SIMA Immobiliengesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 6, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47915),
vertreten durch:
Mariam Nadia Ahmed Martinez, In der Tränk 9, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),
wird heute, am 12.05.2026 um 14:44 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/97886999, Fax: 069/97886990, E-Mail: info@rakrone.de
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr...
8 IN 824/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
SIMA Immobiliengesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 6, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47915),
vertreten durch:
Mariam Nadia Ahmed Martinez, In der Tränk 9, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin),
wird heute, am 12.05.2026 um 14:44 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/97886999, Fax: 069/97886990, E-Mail: info@rakrone.de
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Ralph Krone vom 11.05.2026.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 12.05.2026
Originalbekanntmachung
18.05.2026
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 824/25 Am 12.05.2026 um 14:44 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIMA Immobiliengesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 6, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47915),
vertreten durch:
Mariam Nadia Ahmed Martinez, In der Tränk 9, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/97886999, Fax: 069/97886990, E-Mail: info@rakrone.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entst...
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 824/25 Am 12.05.2026 um 14:44 Uhr ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SIMA Immobiliengesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 6, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 47915),
vertreten durch:
Mariam Nadia Ahmed Martinez, In der Tränk 9, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ralph Krone, Solmsstraße 41, 60486 Frankfurt am Main, Tel.: 069/97886999, Fax: 069/97886990, E-Mail: info@rakrone.de, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 26.06.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 17.07.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.05.2026
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