Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Starline Service Bewachungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Jahnstraße 64, 63150 Heusenstamm
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 53463
EUID
DEM1114.HRB53463
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 335/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Kanzlei
Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft
Person
Rechtsanwalt Alexander Eggen
Adresse
Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main
Telefon
+49 (0) 69/50986-0
E-Mail
frankfurt@schultze-braun.de
Fax
+49 (0) 69/50986-110
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personenverkehr und Logistik und Objektschutz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 01.01.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starline Service Bewachungs GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Alexander Eggen bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 02.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Für den 23.02.2024 ist eine Gläubigerversammlung (Berichts- und Prüfungstermin) angesetzt, in der unter anderem über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und die Prüfung der angemeldeten Forderungen beschlossen werden soll. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Aktuell ist die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 13.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung Widerspruch erheben. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Originalbekanntmachung
02.01.2024
Amtsgericht Offenbach am Main
01.01.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 335/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Starline Service Bewachungs GmbH, Jahnstr. 64, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 53463),
wird heute um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Das Verfahren 8 IN 523/23 wird mit dem hiesigen Verfahren verbunden. Das Verfahren 8 IN 335/23 führt.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, w...
Amtsgericht Offenbach am Main
01.01.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 335/23
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Starline Service Bewachungs GmbH, Jahnstr. 64, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 53463),
wird heute um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Das Verfahren 8 IN 523/23 wird mit dem hiesigen Verfahren verbunden. Das Verfahren 8 IN 335/23 führt.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
12.01.2024
Geschäftsnummer: 8 IN 335/23. Am 01.01.2024 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der Starline Service Bewachungs GmbH, Jahnstr. 64, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB 53463), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 02.02.2024,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt...
Geschäftsnummer: 8 IN 335/23. Am 01.01.2024 um 10:00 Uhr ist über das Vermögen der Starline Service Bewachungs GmbH, Jahnstr. 64, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main, HRB 53463), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Alexander Eggen, c/o Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: +49 (0) 69/50986-0, Fax: +49 (0) 69/50986-110, E-Mail: frankfurt@schultze-braun.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 02.02.2024,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 23.02.2024, 10:00 Uhr (Einlass ab 09:45 Uhr), 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
< die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Die Gläubiger, welche an der Versammlung teilnehmen möchten, werden ausdrücklich gebeten, sich zeitnah bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Hinweise:
Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.01.2024
Originalbekanntmachung
18.06.2024
8 IN 335/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starline Service Bewachungs GmbH, Jahnstr. 64, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 53463), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Alexander Eggen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.03.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
II.
Für seine Tätigkeiten erhält der vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge in H...
8 IN 335/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starline Service Bewachungs GmbH, Jahnstr. 64, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 53463), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Alexander Eggen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.03.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
II.
Für seine Tätigkeiten erhält der vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge in Höhe von insgesamt 45% der Regelvergütung.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.06.2024
Originalbekanntmachung
30.01.2026
8 IN 335/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starline Service Bewachungs GmbH, Jahnstr. 64, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 53463), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 13.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30....
8 IN 335/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Starline Service Bewachungs GmbH, Jahnstr. 64, 63150 Heusenstamm (AG Offenbach am Main , HRB 53463), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 13.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.01.2026
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