Vorläufige Eigenverwaltung Hessen HRB 54822

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Insolvenzprofil

teknihall Elektronik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
c/o semper fidelis, Jakob-Latscha-Straße 3, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 54822
EUID
DEM1114.HRB54822

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 382/22
Phase
Vorläufige Eigenverwaltung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Sebastian Netzel

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von elektronischen Erzeugnissen sowie die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen

Zusammenfassung des Verfahrens

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall Elektronik GmbH ist ein vorläufiger Sachwalter bestellt worden. Der Sachwalter hat mit Schriftsatz vom 12.09.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat die Vergütung festgesetzt, wobei der vom Sachwalter beantragte Zuschlag für Sanierungsbemühungen und Arbeitnehmerangelegenheiten nicht in vollem Umfang gewährt wurde. Das Gericht erachtete eine Gesamtvergütung in Höhe von 35 % der Regelvergütung des § 2 InsVV als angemessen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

28.07.2025

8 IN 382/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall Elektronik GmbH, Assar-Gabrielsson-Straße 11, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 54822), vertr. d.: Seyhan Bakir, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO). Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 27.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Erg...

Originalbekanntmachung

18.02.2026

8 IN 382/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der teknihall Elektronik GmbH, Assar-Gabrielsson-Straße 11, 63128 Dietzenbach (AG Offenbach am Main , HRB 54822), vertr. d.: Seyhan Bakir, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Sebastian Netzel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Bruchteilsvergütung gemäß 12a Abs. 1 InsVV EUR um 20 % der Regelvergütung des § 2 InsVV erhöht zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Auslagen zuzüglich EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag Die Vergütung und die Auslagen sind von der eigenverwaltenden Schuldnerin an den Sachwalter auszuzahlen. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen. G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 12.09.2025 beantragte der Sa...

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