Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
a) der Handel und die Vermittlung von genehmigungsfreien Waren aller Art im Bereich Textilien, Elektronik und Haushaltswaren; b) der Handel und die Vermittlung von Grundstücken und Immobilien. c) Betreiben von Gaststätten, d) Aufstellung von Geldspielgeräten, Spielautomaten nach § 33cGewO, e) An- und Verkauf von Gebrauchtwagen. Die Gesellschaft betreibt Geschäfte im Sinne der §§ 33 c und 34 c GewO. Im Übrigen sind Gegenstand des Unternehmens nicht solche Geschäfte und Tätigkeiten, deren befugte Vornahme eine staatliche Genehmigung oder Zulassung voraussetzt
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Teranto GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Fethi Yilmaz, ist am 08.01.2026 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist somit nicht stattgegeben worden. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen sechs Monaten nach Rechtskraft der Hauptsache Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert 200,- EUR übersteigt.
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