Laufendes Insolvenzverfahren Hessen HRB 53794

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Insolvenzprofil

Tripartum GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bürgermeister-Mahr-Straße 38, 63179 Obertshausen
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 53794
EUID
DEM1114.HRB53794

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 89/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

- Kaufen und Verkaufen sowie Renovieren und Sanieren von Immobilien; - Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume; - Vermitttlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO; - Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigen, von Bewerbern um Erwerbs- ode Nutzungsrechte; - Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tripartum GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat diese Anzeige am 12.01.2026 bekannt gegeben.

Originalbekanntmachung

12.01.2026

8 IN 89/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Tripartum GmbH, Bürgermeister-Mahr-Str. 38, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 53794), vertr. d.: 1. Rolf Kaminski, Magdeburger Str. 19, 63110 Rodgau, (Geschäftsführer), 2. Christian Kaminski, Obergasse 8, 63533 Mainhausen, (Geschäftsführer),hat die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Offenbach am Main, 12.01.2026

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