Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
UNI - BAU Vikings GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 53942
EUID
DEM1114.HRB53942
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 406/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Kanzlei
BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Person
Rechtsanwalt Götz Lautenbach
Adresse
Eschersheimer Landstraße 50 - 54, 60322 Frankfurt am Main
Telefon
069-963761130
E-Mail
frankfurt@bbl-law.com
Fax
069-963761145
Website
www.bbl-law.com
Gegenstand des Unternehmens
die Durchführung von Trockenbau-, Rigips- und Renovierungsarbeiten und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, soweit hierzu eine Eintragung in der Handwerksrolle nicht erforderlich ist
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNI - BAU Vikings GmbH ist am 20.03.2026 um 12:13 Uhr eröffnet worden. Das Amtsgericht Offenbach am Main hat festgestellt, dass die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach bestellt worden. Der Schuldnerin ist die Verfügung über ihr Vermögen verboten, die Verfügungsbefugnis geht auf den Insolvenzverwalter über. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 13.05.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin ist angesetzt, um über die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, die Zwischenrechnungslegung sowie weitere wichtige Punkte zu beschließen. Eventuelle Anträge und Einwendungen der Insolvenzgläubiger sind schriftlich bis zum 01.06.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Die Insolvenztabelle wird innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums zwischen Anmeldefrist und Prüfungstermin zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
23.03.2026
Amtsgericht Offenbach am Main
20.03.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 406/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
UNI - BAU Vikings GmbH, Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53942),
vertreten durch:
1. Mariusz Gaciarz, An der Steinritz 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Matthias Becke, Husarenstraße 16/1, 69121 Heidelberg,
wird heute, am 20.03.2026 um 12:13 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügun...
Amtsgericht Offenbach am Main
20.03.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 406/25
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
UNI - BAU Vikings GmbH, Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53942),
vertreten durch:
1. Mariusz Gaciarz, An der Steinritz 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Matthias Becke, Husarenstraße 16/1, 69121 Heidelberg,
wird heute, am 20.03.2026 um 12:13 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Götz Lautenbach vom 17.012.2025.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
25.03.2026
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 406/25 Am 20.03.2026 um ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNI - BAU Vikings GmbH, Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53942),
vertreten durch:
1. Mariusz Gaciarz, An der Steinritz 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Matthias Becke, Husarenstraße 16/1, 69121 Heidelberg, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Ents...
Veröffentlichungstext (Internet):
Geschäftsnummer: 8 IN 406/25 Am 20.03.2026 um ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der UNI - BAU Vikings GmbH, Otto-Hahn-Straße 36, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 53942),
vertreten durch:
1. Mariusz Gaciarz, An der Steinritz 1, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigter des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Matthias Becke, Husarenstraße 16/1, 69121 Heidelberg, eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50 - 54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963761130, Fax: 069-963761145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com, Internet: www.bbl-law.com, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert ihre Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden.
Anmeldefrist: 13.05.2026.
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht Offenbach am Main wird ein schriftlicher Prüfungs- und Berichtstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen und zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Absatz 3 InsO),
- die abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem. § 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere:
- wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
- wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
- wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 01.06.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftlich Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem schriftlichen Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Bei Anträgen gemäß § 160 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 24.03.2026
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