Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 50635

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

WIMAS GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Speyerstraße 7, 63065 Offenbach am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 50635
EUID
DEM1114.HRB50635

Insolvenzgericht

Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 113/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
CURATOR AG
Person
Rechtsanwalt LL.M. Christoph Nowak
Adresse
Homburger Landstraße 838, 60437 Frankfurt am Main
Telefon
069/20 97 39 - 0
Fax
069/ 20 97 39 - 29

Gegenstand des Unternehmens

die Produktion, der Import, Export, Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln (Obst, Gemüse, Fleisch- und Fischwaren)

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Offenbach am Main hat am 19.07.2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WIMAS GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Zabit Ahmet Bagdatli, die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragsgegnerin sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. Christoph Nowak von der CURATOR AG bestellt worden.

Originalbekanntmachung

22.07.2024

Az.: 8 IN 113/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der WIMAS GmbH, Speyerstraße 7, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 50635), vertr. d.: Zabit Ahmet Bagdatli, (Geschäftsführer), ist am 19.07.2024 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. Christoph Nowak, CURATOR AG, Hom...

Originalbekanntmachung

30.05.2025

8 IN 113/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WIMAS GmbH, Speyerstraße 7, 63065 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 50635), vertr. d.: Zabit Ahmet Bagdatli, (Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Offenbach am Main, 30.05.2025

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.