Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
YFD Company GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Bahnhofstraße 77, 63165 Mühlheim am Main
Handelsregister
Offenbach am Main, HRB 50548
EUID
DEM1114.HRB50548
Insolvenzgericht
Gericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 99/26
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Jan Zielinski
Adresse
Guerickestraße 36, 10587 Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Trockenbau, Tapezieren von Raufasertapeten, Wände weiß streichen, Einbau von genormten Baufertigteilen (insbesondere Fenster und Türen), Abbrucharbeiten ohne Eingriff in Statik.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der YFD Company GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Jan Zielinski, wurden zwei Insolvenzanträge beim Amtsgericht Offenbach am Main behandelt. Der Antrag im Aktenzeichen 8 IN 99/26 ist am 06.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Der Antrag im Aktenzeichen 8 IN 312/25 ist am 30.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden. In beiden Fällen ist das Verfahren nicht eröffnet worden. Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
13.02.2026
8 IN 312/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der YFD Company GmbH -vertr.durch den Gf Jan Zielinski-, Bahnhofstraße 77, 63165 Mühlheim, vertr. d.: Jan Zielinski, Guerickestraße 36, 10587 Berlin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.12.2025
Originalbekanntmachung
13.04.2026
8 IN 99/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der YFD Company GmbH, c/o Grzegorz Piechocki, Bahnhofstr. 77, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50548), vertr. d.: Jan Zielinski, Segewaldweg 55, 12557 Berlin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentlic...
8 IN 99/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der YFD Company GmbH, c/o Grzegorz Piechocki, Bahnhofstr. 77, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 50548), vertr. d.: Jan Zielinski, Segewaldweg 55, 12557 Berlin, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 06.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Offenbach am Main eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach am Main an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.03.2026
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