Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
30/70 productions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Königsteiner Straße 26 B, 65812 Bad Soden am Taunus
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 97857
EUID
DEM1201.HRB97857
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 345/19 P-2-7
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Geschäftsführer Thomas Schiefer
Adresse
Wien
Gegenstand des Unternehmens
Groß- und Einzelhandel insbesondere mit dem Kauf und Verkauf von Möbeln und damit zusammenhängenden Materialien und Kraftfahrzeugen; Marketing, Unternehmensberatung, Buchführung, Organisation und Vermittlungstätigkeiten im Bereich Handel und bei Dienstleistungen; Erwerb, Verwaltung und Vermietung von beweglichen Gütern und Immobilien; Erbringung von Computerdienstleistungen und damit zusammengehöriger Datenverarbeitung; Herstellung von Möbeln und damit zusammenhängenden Materialien; Logistik und Installation.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der 30/70 productions GmbH, Königsteiner Straße 26 B, 65812 Bad Soden am Taunus, ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 Abs. 1 InsO. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 345/19 P-2-7) behandelt. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Thomas Schiefer vertreten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
22.02.2026
810 IN 345/19 P-2-7 Das Insolvenzverfahren 30/70 productions GmbH, Königsteiner Straße 26 B, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 97857),
vertreten durch: Thomas Schiefer, Wien, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann du...
810 IN 345/19 P-2-7 Das Insolvenzverfahren 30/70 productions GmbH, Königsteiner Straße 26 B, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 97857),
vertreten durch: Thomas Schiefer, Wien, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 19.02.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.