Aufhebung des Verfahrens Hessen HRB 97857

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Insolvenzprofil

30/70 productions GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Königsteiner Straße 26 B, 65812 Bad Soden am Taunus
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 97857
EUID
DEM1201.HRB97857

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 345/19 P-2-7
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Thomas Schiefer
Adresse
Wien

Gegenstand des Unternehmens

Groß- und Einzelhandel insbesondere mit dem Kauf und Verkauf von Möbeln und damit zusammenhängenden Materialien und Kraftfahrzeugen; Marketing, Unternehmensberatung, Buchführung, Organisation und Vermittlungstätigkeiten im Bereich Handel und bei Dienstleistungen; Erwerb, Verwaltung und Vermietung von beweglichen Gütern und Immobilien; Erbringung von Computerdienstleistungen und damit zusammengehöriger Datenverarbeitung; Herstellung von Möbeln und damit zusammenhängenden Materialien; Logistik und Installation.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren der 30/70 productions GmbH, Königsteiner Straße 26 B, 65812 Bad Soden am Taunus, ist aufgehoben worden. Die Aufhebung erfolgte nach Vollzug der Schlussverteilung gemäß § 200 Abs. 1 InsO. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 345/19 P-2-7) behandelt. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Thomas Schiefer vertreten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

22.02.2026

810 IN 345/19 P-2-7 Das Insolvenzverfahren 30/70 productions GmbH, Königsteiner Straße 26 B, 65812 Bad Soden am Taunus (AG Frankfurt am Main, HRB 97857), vertreten durch: Thomas Schiefer, Wien, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann du...

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