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Insolvenzprofil
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Handel insbesondere der Internethandel mit Fahrrädern und Zubehör sowie die Reparatur von Fahrrädern.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Riders GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Stefan Jäger, ist eröffnet. Das zuständige Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat im schriftlichen Verfahren die Prüfung der bis zum 27.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung können der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin bis zum 11.05.2026 schriftlich Widerspruch bei dem hiesigen Insolvenzgericht erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Originalbekanntmachung
810 IN 1530/24 F-6-9 In dem Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183), vertreten durch: Stefan Jäger, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 25.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 08.09.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 27.05.2025
Originalbekanntmachung
810 IN 1530/24 F-6-9 In dem Insolvenzverfahren 4:Riders GmbH, Frankfurter Straße 67, 65830 Kriftel (AG Frankfurt am Main, HRB 85183), vertreten durch: Stefan Jäger, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 27.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 11.05.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 12.02.2026
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