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Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Gesellschaften der Touristikbranche, insbesondere an Reiseveranstaltungsunternehmen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Dem Insolvenzverwalter ist für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt worden, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen beträgt EUR 0,00. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 13.849,61, wovon noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen sind. Von den Gläubigern können bis zum 11.05.2026 bei dem Insolvenzgericht schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Zudem wurden Vergütungen und Auslagen für den Insolvenzverwalter sowie für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel, Geschäfts-Nr.: 810 IN 1440/19 A, teile ich zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mit, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen EUR 0,00 beträgt. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 13.849,61. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie die Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 13.03.2026
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