Schlussverteilung Hessen HRB 55960

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Insolvenzprofil

AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (Taunus)
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 55960
EUID
DEM1201.HRB55960

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1440/19 A-6-6
Phase
Schlussverteilung

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Gesellschaften der Touristikbranche, insbesondere an Reiseveranstaltungsunternehmen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Dem Insolvenzverwalter ist für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt worden, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist. Die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen beträgt EUR 0,00. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 13.849,61, wovon noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen sind. Von den Gläubigern können bis zum 11.05.2026 bei dem Insolvenzgericht schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die Frist zur Einlegung der Erinnerung beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Zudem wurden Vergütungen und Auslagen für den Insolvenzverwalter sowie für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt.

Originalbekanntmachung

13.03.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 13.03.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 1440/19 A-6-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH Thomas-Cook-Platz 1 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 55960), werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR XXX Auslagenpauschale: EUR XXX Umsatzsteuer: EUR XXX Summe: EUR XXX Gründe: Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR XXX. Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch di...

Originalbekanntmachung

16.03.2026

810 IN 1440/19 A-6-6 In dem Insolvenzverfahren AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 55960) wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO). Von den Gläubigern können bis zum 11.05.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, ...

Originalbekanntmachung

16.03.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH, Thomas-Cook-Platz 1, 61440 Oberursel, Geschäfts-Nr.: 810 IN 1440/19 A, teile ich zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mit, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen EUR 0,00 beträgt. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 13.849,61. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie die Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 13.03.2026

Originalbekanntmachung

16.03.2026

- 810 IN 1440/19 A-6-6 In dem Insolvenzverfahren AB 9807 Beteiligungsverwaltungs GmbH Thomas-Cook-Platz 1 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 55960), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR xx Auslagen EUR xx Umsatzsteuer EUR xx Summe EUR xx Gründe: Aus der maßgeblichen Masse von EUR 20.053,00 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR xxnetto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete E...

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