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Am 30.01.2026 ist im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Abwasser tec GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwältin Christine Tryfon zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.03.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Das schriftliche Verfahren ist gemäß § 5 II InsO angeordnet. Die Verfügung über das Vermögen der Schuldnerin ist verboten und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 18.05.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge zur Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen sind bis zum 01.06.2026 bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main vorzubringen.
Originalbekanntmachung
810 IN 135/26 A-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Abwasser tec GmbH, August-Schanz-Straße 58, 60433 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 116337), vertr. d.: Dr. Anna Galor, (Geschäftsführerin), ist am 30.01.2026 um 10:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 30.01.2026
Originalbekanntmachung
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