Berichts- und Prüfungstermin Hessen HRB 43286

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

AC Consulting GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 43286
EUID
DEM1201.HRB43286

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1009/19 A-9-6
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Managementberatung bei der Erarbeitung von Geschäftsinhalten und Strategien, der Kundengewinnung und Betreuung, des Managements von Projekten im Bereich IT-Solution, des Management von Projekten in Bereich Business Solution und des Management von Projekten in Bereich lT-Services sowie sämtliche damit verbundenen Beratungsleistungen mit Ausnahme von Rechtsberatung und Steuerberatung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren gegen die AC Consulting GmbH ist eröffnet. Das Insolvenzgericht hat die Prüfung der bis zum 24.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Originalbekanntmachung

10.03.2026

810 IN 1009/19 A-9-6 In dem Insolvenzverfahren AC Consulting GmbH, Eschersheimer Landstraße 14, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 43286) wird die Prüfung der bis zum 24.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 07.09.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 09.03.2026

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