Einstellung des Verfahrens Hessen HRB 118206

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Insolvenzprofil

A.E. Bau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Am Unisys Park 4, 65843 Sulzbach (Taunus)
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 118206
EUID
DEM1201.HRB118206

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 601/21 A-9-6
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Rohbau und Trockenbau

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.E. Bau GmbH ist anhängig. Im Februar 2026 wurde die Schlussverteilung bekanntgegeben, wobei die Summe der zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 236.681,07 EUR betrug, der verfügbare Massebestand jedoch 0,00 EUR belief. Im selben Monat wurde ein Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung zum 20.04.2026 festgesetzt, bis zu dem Einwendungen gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingelegt werden konnten. Eine Verfahrenseinstellung sollte unterbleiben, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.000,00 EUR geleistet wird. Parallel dazu wurden Vergütungen und Auslagen für den vorläufigen Insolvenzverwalter sowie den Insolvenzverwalter festgesetzt. Das Verfahren ist schließlich am 04.05.2026 mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt worden.

Originalbekanntmachung

01.03.2026

810 IN 601/21 A-9-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.E. Bau GmbH, Am Unisys Park 4, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 118206) werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung EUR XXX Auslagen EUR XXX Umsatzsteuer EUR XXX Summe EUR XXX Gründe: Aufgrund der nicht vorhandenen Masse erhält der Insolvenzverwalter die Mindestvergütung, antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 10 und 13 bzw. 2, 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2...

Originalbekanntmachung

01.03.2026

Amtsgericht Frankfurt am Main 25.02.2026 - Insolvenzgericht - 810 IN 601/21 A-9-6 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren A.E. Bau GmbH Am Unisys Park 4 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 118206), werden für den vorläufigen Insolvenzverwalter festgesetzt: Vergütung: EUR Auslagenpauschale: EUR Umsatzsteuer: EUR Summe: EUR Gründe: Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt, §§ 7, 8 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtig...

Originalbekanntmachung

01.03.2026

810 IN 601/21 A-9-6: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.E. Bau GmbH, Am Unisys Park 4, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 118206) wurde beschlossen: Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 20.04.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters. Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 6.000,00 EUR geleistet wird. Amtsgericht Frankfurt am Main, 25.02.2026

Originalbekanntmachung

01.03.2026

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A.E. Bau GmbH, Am Unisys Park 4, 65843 Sulzbach, Geschäfts-Nr.: 810 IN 601/21 A, teile ich zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mit, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen EUR 236.681,07 beträgt. Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 0,00. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie die Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen. Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.02.2026

Originalbekanntmachung

12.05.2026

810 IN 601/21 A-9-6 In dem Insolvenzverfahren A.E. Bau GmbH, Am Unisys Park 4, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 118206) wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einrei...

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