Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Durchführung von plastischer und kosmetischer Chirurgie, die Durchführung von Schulungen und Unternehmensberatung im Bereich der Schönheitsmedizin
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aesthetic Quartier Frankfurt GmbH ist am 07.05.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung durch das Amtsgericht Frankfurt am Main eingeleitet worden. Rechtsanwältin Christine Tryfon ist zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.07.2024 ist das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin ist für die Dauer des Verfahrens untersagt und auf die Insolvenzverwalterin übertragen worden. Das Verfahren 810 IN 644/24 A ist mit diesem Verfahren verbunden, wobei 810 IN 506/24 A führt. Die Gläubiger sind aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 15.08.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Für den 26.09.2024 ist eine Gläubigerversammlung anberaumt, die unter anderem der Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, der Wahl eines Gläubigerausschusses, der Entscheidung über die Fortführung des Unternehmens sowie der Prüfung der angemeldeten Forderungen dient.
Originalbekanntmachung
810 IN 506/24 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aestethetic Quartier Frankfurt GmbH, Grüneburgweg 16-18, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108287), vertr. d.: Lukas Duzy, Im Alten Graben 22b, 64673 Zwingenberg, (Geschäftsführer), ist am 07.05.2024 um 11:21 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.05.2024
Originalbekanntmachung
810 IN 506/24 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Aesthetic Quartier Frankfurt GmbH, Grüneburgweg 16-18, 60322 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108287), vertr. d.: Lukas Duzy, Im Alten Graben 22b, 64673 Zwingenberg, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 07.05.2024 berichtigt worden. Die richtige Bezeichnung der Antragstellerin lautet: Aesthetic Quartier Frankfurt GmbH Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
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