Vorläufiges Insolvenzverfahren Hessen HRB 56000

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

AEterna Zentaris GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Weismüllerstraße 50, 60314 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 56000
EUID
DEM1201.HRB56000

Insolvenzgericht

Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 525/26 A-82-
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Kanzlei
Schneider, Geiwitz & Partner
Person
Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger
Adresse
Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 68 97 476 0
E-Mail
frankfurt@schneidergeiwitz.de
Fax
069/ 68 97 476 20

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung, Produktion, Vermarktung von bzw. Vergabe von Lizenzen für biopharmazeutische Wirkstoffe und Drug Discovery und Drug Delivery Technologien sowie die Erbringung von Serviceleistungen zur Entwicklung von neuen Arzneimitteln und die somatische Gen- und Zelltherapie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der AEterna Zentaris GmbH, Frankfurt am Main, ist am 27.03.2026 um 14:17 Uhr die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Am 16.04.2026 ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Originalbekanntmachung

30.03.2026

810 IN 525/26 A-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AEterna Zentaris GmbH, Weismüllerstraße 50, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 56000), vertr. d.: Dr. Matthias Gerlach, (Geschäftsführer), ist am 27.03.2026 um 14:17 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 27.03.2026

Originalbekanntmachung

23.04.2026

810 IN 525/26 A-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AEterna Zentaris GmbH, Weismüllerstraße 50, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 56000), vertr. d.: Dr. Matthias Gerlach, (Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der am 27.03.2026 um 14:17 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main einsehbar. Amtsgericht Frankfurt am Main, 16.04.2026

Originalbekanntmachung

02.06.2026

810 IN 525/26 A-82-: In dem Insolvenzverfahren AEterna Zentaris GmbH, Weismüllerstraße 50, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 56000), vertreten durch: Dr. Matthias Gerlach, (Geschäftsführer), wurde am 01.06.2026 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt: Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger, Schneider, Geiwitz & Partner, Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 68 97 476 0, Fax: 069/ 68 97 476 20, E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflich...

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