Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
AFF Asian Fair Food GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Zeil 111, 60313 Frankfurt am Main
Handelsregister
Frankfurt am Main, HRB 114512
EUID
DEM1201.HRB114512
Insolvenzgericht
Gericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 182/26 A-12-
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Kanzlei
BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER
Person
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller
Adresse
Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 34 87 920 0
E-Mail
m.obermueller@bop.legal
Fax
069/ 34 87 920 99
Website
www.bop.legal
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit insbesondere asiatischen Lebensmitteln aus fairem Handel, die Anpachtung und Verpachtung sowie der Betrieb gastronomischer Einrichtungen mit Verzehr vor Ort, das Catering sowie die Eventplanung einschließlich der Bereitstellung von Mobiliar, der Betrieb eines Friseursalons, Wellness- und Kosmetikangebote sowie der Verkauf von Haarpflege- und Kosmetikprodukten
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der AFF Asian Fair Food GmbH, Frankfurt am Main, ist am 10.03.2026 die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller bestellt worden.
Originalbekanntmachung
11.03.2026
810 IN 182/26 A-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AFF Asian Fair Food GmbH, Zeil 111, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114512), vertr. d.: Quoc Chi Ngo, (Geschäftsführer), ist am 10.03.2026 um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 10.03.2026
Originalbekanntmachung
02.06.2026
810 IN 182/26 A-12-: In dem Insolvenzverfahren AFF Asian Fair Food GmbH, Zeil 111, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114512),
vertreten durch:
Quoc Chi Ngo, (Geschäftsführer), wurde am 01.06.2026 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtun...
810 IN 182/26 A-12-: In dem Insolvenzverfahren AFF Asian Fair Food GmbH, Zeil 111, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114512),
vertreten durch:
Quoc Chi Ngo, (Geschäftsführer), wurde am 01.06.2026 um 09:55 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 481/26 und 810 IN 492/26 (Eigenantrag) verbunden. Das Verfahren 810 IN 182/26 A-12- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 01.06.2026
Originalbekanntmachung
03.06.2026
810 IN 182/26 A-15-7 - Am 01.06.2026 um 09:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren AFF Asian Fair Food GmbH, Zeil 111, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114512), vertreten durch: Quoc Chi Ngo, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 08.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vo...
810 IN 182/26 A-15-7 - Am 01.06.2026 um 09:55 Uhr ist das Insolvenzverfahren AFF Asian Fair Food GmbH, Zeil 111, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 114512), vertreten durch: Quoc Chi Ngo, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Martin Obermüller, BRANDHOFF OBERMÜLLER PARTNER, Kaiserstraße 53, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 34 87 920 0, Fax: 069/ 34 87 920 99, E-Mail: m.obermueller@bop.legal, Internet: www.bop.legal
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 08.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Mittwoch, 19.08.2026, 11:00 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.06.2026
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